: Rakowski verteidigt Militärputsch
■ Zum fünften Jahrestag der Verhängung des Kriegsrechts in Polen gab es nachträgliche Begründungen / Bittschrift der Opposition für die gewerkschaftliche Freiheit
Warschau (dpa/taz)– Mit öffentlichen Stellungnahmen gingen führende polnische Politiker auf den fünften Jahrestag der Verhängung des Kriegsrechts am 13. Dezember 1981 in Polen. Der damals für die Verhandlungen mit Solidarnosc zuständige heutige stellvertretende Parlamentsvorsitzende Mieczyslaw Rakowski begründete in der Zeitschrift Polityka ausführlich den Putsch der Militärs unter Führung von General Jaruzelski. Damals hätte die Führung der Gewerkschaft alle Warnungen der Regierung, daß man es nicht „zum Schlimmsten“ kommen lassen könne, in den Wind geschlagen. Damit spielte Rakowski auf die Möglichkeit einer sowjetischen Intervention in Polen an. Eine originellere Interpretation konnte der frühere Staatspräsident Henryk Jablonski verbreiten. Das Kriegsrecht, so Jablonski, sei mit der Absicht verhängt worden, das politische System demokratischer zu machen und die Möglichkeiten einer nationalen Versöhnung zu schaffen. Die Opposition begnügte sich währenddessen damit, eine Bittschrift für die gewerkschaftliche Freiheit beim polnischen Verfassungsgericht abzugeben. In der Bittschrift äußerten die Autoren, wie Lech Walesa und 100 andere bekannte Oppositionelle, die Überzeugung, daß das Prinzip des gewerkschaftlichen Pluralismus den Arbeiterinteressen dienen und zugleich bei der Überwindung der Krise in Polen helfen würde. In der Bittschrift unterstützen die Solidarnoscführer eine Eingabe von sieben führenden polnischen Rechtsanwälten an das Ver fassungsgericht mit der Forderung, den Arbeitern wieder das Recht einzuräumen, mehr als eine Gewerkschaft in einer Fabrik zu bilden. Das Verfassungsgericht wurde vor zwei Jahren vom Parlament geschaffen, um Gesetze und Regierungserlasse auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.
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