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Räte in die Stadtteile

■ Grüne legten eigenen Gesetzentwurf für die Stadtteil-Beiräte vor / Interner SPD-Entwurf gleich mit verteilt und an alle Beiräte geschickt

Mit deftiger Kritik am „Geheimverfahren der Innenbehörde“ stellten gestern die Grünen vor JournalistInnen erstens ihren eigenen Entwurf für ein Beiratsgesetz und zweitens die bislang unter Verschluß gehaltene Vorlage des Innensenators („Entwurf eines Ortsgesetzes“) vor. Mit der angestrebten „Dezentralisierung“ von Macht und Entscheidungsbefugnissen machten die Grünen gleich praktisch ernst und schickten den senatorischen Entwurf, der seit Ende Oktober nur intern vorliegt, zu öffentlicher Debatte an alle Beiräte.

Richtige „Stadtteil-Räte“ sollen nach den grünen Vorstellungen aus den bisherigen „Beiräten“ werden, die bislang nur beratende Gremien und Verwaltungsausschüsse waren. Dazu soll eine Art Volksentscheid auf Stadtteilebene („Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“) eingeführt werden, und alle Beiratsmitglieder sollen in entsprechende behördliche Akten ihre Blicke werfen dürfen.

Stichwort Ausländer-Wahlrecht: Wer drei Jahre in der Bundesrepublik gemeldet war und Bremer BürgerIn ist, soll wahlberechtigt sein. Der SPD-Entwurf macht dagegen zur Voraussetzung, daß Wahlberechtigte vier Jahre in Bremen selbst gemeldet sein müssen. „Das würde von den rund 24.000 AusländerInnen in der Stadt etwa 4.000 von der Wahl ausschließen“, kommentierte der grüne Geschäftsführer, Jurist und Mitverfasser des Gesetzentwurfs, Rainer Oellerich, „und auf Bundesebene übertragen müßte ein wahlberechtigter Bremer Ausländer, wenn er umzieht, erst mal wieder vier Jahre pausieren

-das geht nicht.“ Nun wollen sich die Grünen nicht gerade für ein zentrales Ausländer-Melderegister stark machen. Praktisch soll das so gehen: Bis zu einem halben Jahr vor der Wahl der Stadtteil-Räte ermittelt die Meldebehörde das Wahlrecht, danach können die Wahlwilligen noch selbst nachweisen, daß sie seit drei Jahren in der BRD gemeldet sind und wählen dürfen. Mit der Drei-Jahres-Grenze unterscheiden sich die Grünen von den Forderungen des DAB (Dachverband der Ausländer-Kulturvereine Bremen), die für ein sofortiges Wahlrecht für alle bremischen AusländerInnen plädieren. Oellerich: „Die müssen sich ja auch erst mal in Bremen zurechtfinden. Wir orientieren uns mit den drei Jahren an der kürzesten Frist im europäischen Ausland.“

Stichwort Geld: Der Finanzspielraum für die Beiräte ist inzwischen in Bremen auf eine Million pro Jahr heruntergekürzt; der senatorielle SPD-Entwurf enthält dazu die Absichtserklärung, wieder auf zwei Mio. aufzustocken. Die Grünen wollen dagegen eine gesetzliche Garantie von drei Prozent der städtischen Steuereinnahmen einführen, das wären stramme 24 Millionen Mark freie Mittel für die Stadtteil -Räte. Neben der Schlüsselzuweisung aus den Globalmitteln der Steuereinnahmen soll es nach den Vorstellungen der Grünen auch Zweckzuweisungen im Rahmen des städtischen Haushaltsplans geben.

Ein ganzes Paket von Beteiligungs-und Anhörungsrechten ist vorgesehen, um aus dem immer wieder gehörten, aber regelmäßig übergangenen Gremium Bei

rat einen Stadtteilrat zu machen. Auch soll bei Interessengegensätzen die zuständige Deputation öffentlich tagen und mit den RätInnen debattieren. „Gegen Kirchtumspolitik einzelner Stadtteil-Räte“, so Oellerich, „zieht letztlich die Stadtbürgerschaft die Entscheidung an sich.“

Daß der grüne Gesetz-Entwurf wegen der SPD-Mehrheit nur Altpapier ist, glauben die Grünen überhaupt nicht: „Die SPD hat ja in ihren eigenen Beiräten keine Mehrheit für ihr Gesetz“, so Oellerich, „die Meinungsbildung ist da überhaupt noch nicht abgeschlossen.“ S.P

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