: Rabin verteidigt Prügelorder
■ Israelischer Verteidigungsminister vor dem Parlament / Zahlreiche Übergriffe / Beteiligte sollen bestraft werden / Berufungsinstanz für Palästinenser geplant / PLO kündigt Rache für Anschläge an
Jerusalem/Nikosia (afp/rtr/ap) Ungeachtet wachsender Kritik an der „Politik des Schlagstocks“ hat der israelische Verteidgungsminister Jitzhak Rabin den an die Soldaten ausgegebenen Befehl verteidigt, Palästinenser zu verprügeln, um den Aufstand in den besetzten Gebieten niederzuschlagen. Vor dem Parlament in Jerusalem räumte er zugleich ein, daß Soldaten „in vielen Fällen“ über die Befehle hinausgegangen seien. Einer dieser Fälle, bei dem vier palästinensische Jugendliche nach einer Demonstration von Soldaten lebendig begraben worden waren, hatte Anfang der Woche für Schlagzeilen gesorgt. Rabin bestätigte jetzt vor den Parla mentariern entsprechende Berichte. Er kündigte zugleich eine unnachsichtige Bestrafung der beteiligten Soldaten an. Nach Angaben Rabins wurden zwei Kommandeure vom Dienst suspendiert, weil sie verdächtig sind, ihre Einheiten angewiesen zu haben, Palästinenser nach der Festnahme zu verprügeln. Am Dienstag wurde auch ein Soldat, der einem Kameramann der US– TV–Senders NBC einen Kinnhaken versetzt hatte, in einem Militärgerichtsverfahren abgeurteilt. Rabin gab ferner bekannt, daß in den besetzten Gebieten eine Berufungsinstanz für Palästinenser geschaffen werden soll, die von Militärgerichten verurteilt wurden. Derzeit gibt es keine Berufungsmöglichkeit. Palästinensische Anwälte boykottieren seit sechs Wochen die Militärgerichtsbarkeit, weil dort kein faires Verfahren gewährleistet sei. Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) hat Israel am Dienstag mit Anschlägen in aller Welt gedroht, um den Mord an drei palästinensischen Politikern und den Anschlag auf das Fährschiff „Sol Phryne“ zu rächen. Eine entsprechende Erklärung der PLO wurde am Dienstag in Nikosia veröffentlicht. PLO–Chef Yassir Arafat hatte im Dezember 1985 seine Bereitschaft erklärt, von Anschlägen außerhalb Israels und der besetzten Gebiete abzusehen.
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