: Rabattgesetz geht in Rente
BERLIN dpa ■ Für das Einkaufen gelten ab heute neue Spielregeln: Es darf gefeilscht werden. Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz und die Zugabeverordnung treten offiziell außer Kraft. Damit sind die Beschränkungen bei Preisnachlässen und Werbegeschenken ersatzlos gestrichen. Das seit 1933 nur in Deutschland geltende Rabattgesetz verbot grundsätzlich Preisnachlässe von mehr als 3 Prozent. Damit sollte der Verbraucher vor irreführenden Preisen und einer Verwilderung des Wettbewerbs geschützt werden. Der Bundesfachverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungsläden sieht in der neuen Freiheit für den Handel keine Gefahren für den Verbraucher. Unlautere Praktiken, besonders die Irreführung über den Ausgangspreis, von dem ein Rabatt gewährt wird, blieben weiter verboten.
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