piwik no script img

Rabattgesetz geht in Rente

BERLIN dpa ■ Für das Einkaufen gelten ab heute neue Spielregeln: Es darf gefeilscht werden. Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz und die Zugabeverordnung treten offiziell außer Kraft. Damit sind die Beschränkungen bei Preisnachlässen und Werbegeschenken ersatzlos gestrichen. Das seit 1933 nur in Deutschland geltende Rabattgesetz verbot grundsätzlich Preisnachlässe von mehr als 3 Prozent. Damit sollte der Verbraucher vor irreführenden Preisen und einer Verwilderung des Wettbewerbs geschützt werden. Der Bundesfachverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungsläden sieht in der neuen Freiheit für den Handel keine Gefahren für den Verbraucher. Unlautere Praktiken, besonders die Irreführung über den Ausgangspreis, von dem ein Rabatt gewährt wird, blieben weiter verboten.

meinung SEITE 11

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen