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REPs unbeobachtet

■ Innenminister Glogowski legt Beschwerde ein

Innenminister Gerhard Glogowski hat sich „besorgt“ über die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Hannover im Zusammenhang mit der Beobachtung der Partei „Die Republikaner“ geäußert. Mit dem Spruch sei die Vorfeldaufklärung des Verfassungsschutzes im Bereich des politischen Extremismus weitgehend verhindert, begründete Glogowski die Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts.

Die Begründung des Gerichts sei in sich widersprüchlich, meinte der Minister. Im Gegensatz zum strafrechtlichen Verfahren mit seinen strengen Anforderungen an die Begründung eines Verdachts reiche es für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln aus, wenn Indizien auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit verfassungsfeindlicher Umtriebe schließen ließen.

In der Beschwerdebegründung stellte das Innenministerium klar, daß die bundesweite Beobachtung der Republikaner wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen auf einen gemeinsamen Beschluß der Innenminister und der Verfassungsbehörden des Bundes und der Länder beruhe. Die Republikaner müßten es sich als bundesweit agierende Partei gefallen lassen, im gesamten Bundesgebiet auch dann beobachtet zu werden. Vor zwei Wochen hatte das Verwaltungsgericht entschieden, daß der niedersächsische Verfassungsschutz die Republikaner nicht länger beobachten darf. dpa

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