RECHT: Mehr Freiheit für Flüchtlinge

Innensenator Ulrich Mäurer will sich im Bundesrat für eine weitgehende Lockerung der seit langem kritisierten Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete einsetzen

Ganz soweit ist es noch nicht. Aber immerhin setzt sich Innensenator Mäurer für Lockerungen ein Bild: [M]: dpa

Bremen setzt sich gemeinsam mit Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat dafür ein, die seit langem umstrittene Residenzpflicht für geduldete AusländerInnen und AsylbewerberInnen deutlich einzuschränken. SPD-Innensenator Ulrich Mäurer folgt damit einer Initiative, die rot-grün bereits im Sommer in der Bürgerschaft verabschiedete. In Bremen sind davon derzeit rund 3.000 Menschen betroffen.

Die Residenzpflicht verbietet Flüchtlingen prinzipiell, ohne Erlaubnis der Ausländerbehörden ihren Aufenthaltsort zu verlassen. Besuche bei Freunden oder Verwandten, Arzt- und Behördentermine in anderen Städten: All dies dürfen AsylbewerberInnen und Geduldete nur mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall als Straftat geahndet. Dann droht Haft von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Diese - europaweit einmalige - Vorschrift wird damit begründet, dass die Betroffenen "für die Behörden erreichbar sein sollen". Die Vorläufer dieser Regelung reichen über die NS-Ausländerpolizeiverordnung bis in die Kolonialzeit zurück. Flüchtlingsinitiativen kritisieren sie seit langem als rassistische Schikane, um Asyl in Deutschland unattraktiv zu machen. Sie sei "eine einschneidende Beschränkung des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit", schrieben SPD und Grüne im Sommer. Dies führe, gerade bei längerfristig Geduldeten zu einer "Isolation", sagt jetzt Mäurer.

Geht es nach ihm, soll die Residenzpflicht künftig "die Ausnahme" sein - beschränkt auf jene Fälle, in denen Betroffene straffällig würden oder ihre Abschiebung, etwa durch Verschleierung ihrer Identität "vorsätzlich hinauszögern oder behindern".

Das Bundeskabinett hat jüngst eine geringfügige Lockerung der Residenzpflicht auf den Weg gebracht. Zum einen soll der Zugang der Betroffenen zum Arbeitsmarkt und zu Bildungseinrichtungen erleichtert werden, zum anderen sollen Landesregierungen ermächtigt werden, länderübergreifende Lockerungen auszuhandeln. Schon jetzt können Betroffene in Berlin und Brandenburg gebührenfrei eine Dauererlaubnis beantragen, mit der sie sich im Nachbarland frei bewegen können. Niedersachsen jedoch hat sich immer wieder gegen solche Erleichterungen ausgesprochen. Auch in Thüringen scheiterte vor kurzem ein Antrag, die Residenzpflicht auf den ganzen Freistaat auszudehnen. Der Verband Pro Asyl, der seit Jahren gegen die Residenzpflicht kämpft, fordert weiterhin die "ersatzlose" Streichung des entsprechenden Gesetzes. Die aber steht derzeit nicht auf der Tagesordnung.

Scheitert der jetzige Antrag im Bundesrat, will die Bremer Innenbehörde weiter auf eine Einzelfallprüfung setzen. Man schöpfe alle Ermessensspielräume aus, heißt es aus der Innenbehörde. Die Grünen-Fraktion indes forderte dagegen jüngst, die Handlungsspielräume des Landes zur Lockerung der Residenzpflicht "zu prüfen". Derzeit dürfen sich Asylsuchende aus Bremen grundsätzlich auch ohne Genehmigung in die angrenzenden Landkreise in Niedersachsen reisen - Geduldete jedoch nicht.

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