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RBU–Verstoß gegen Atomwaffensperrvertrag?

Hanau (dpa) - Der überraschende Fund eines halben Zentners Uranoxid–Tabletten der Reaktor–Brennelement–Union (RBU) hat den Argwohn der Hanauer Staatsanwaltschaft gegenüber der Hanauer Nuklearfabrik verstärkt. Wie Staatsanwalt Hübner erklärte, schließt die Anklagebehörde auch Verstöße der RBU gegen den Atomwaffensperrvertrag nicht aus. Konkrete Verdachtsmomente lägen der Staatsanwaltschaft im Moment noch nicht vor, es werde noch ermittelt. Der Atomwaffensperrvertrag soll die Verbreitung von Kernwaffen, ihren Ankauf oder ihre Herstellung durch bisher kernwaffenlose Staaten verhindern. Die Nuklearunternehmen hätten stets betont, daß das Verschwinden „jedes Gramms Urans“ sofort auffallen würde. In diesem Fall sei aber ein halber Zentner Spaltstoff abgezweigt und in einer normalen, offenbar nicht nach Atomrecht genehmigten Lagerhalle aufbewahrt worden, ohne daß es in den täglich zu führenden Mengenbilanzen registriert worden sei.

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