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RAF–Revisionsprozeß

■ Ersturteil gegen Rolf–Klemens Wagner wurde vom BGH wegen Abhöraktion aufgehoben / Wagner provoziert Ausschluß

Düsseldorf (taz) - Vor dem vierten Strafsenat des Düsseldorfer Landgerichts (OLG) begann am Donnerstag die Wiederauflage des Prozesses gegen Rolf–Klemens Wagner. Der 42jährige war am 13. März 1985 wegen Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Hans–Martin Schleyer zu zweimal lebenslänglich verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof 1986 aufgehoben, weil auf Anordnung des OLGs ein Gespräch zwischen Wagner und dem Leiter der Justizvollzugsanstalt heimlich mitgeschnitten worden war. Mit Hilfe dieser Aufzeichnung und entsprechenden Stimmenvergleichen hatten die Sachverständigen im ersten Prozeß Wagner zum direkten Tatbeteiligten bei der Schleyer–Ermordung erklärt. Im neu aufgerollten Prozeß muß jetzt der vierte Senat prüfen, ob die anderen Beweismittel zu einer Verurteilung ausreichen. Dazu Wagner: „Sie haben die Verwendung des Tonbandes verworfen, weil sie es nicht mehr brauchen“. Nach dem Verlesen einer kurzen Erklärung - „das Verfahren können sie unter sich ausmachen“ - machte sich Wagner auf, den Gerichtssaal zu verlassen. Nach einer Rangelei mit vier Wachtmeistern verkündete dann der Senatsvorsitzende den von Wagner erwünschten Prozeßausschluß. Zuvor hatte er erklärt, die „Kämpfe“ in Westeuropa befänden sich auf „hohem Niveau“ und „seien fest verankert“. „Die Menschen lassen sich nicht mehr blenden, die Kämpfe gehen weiter“. Wagner schloß mit der Bemerkung: „Natürlich werden wir siegen“. Während der Angeklagte den Saal verließ, forderten ein paar Dutzend Zuschauer in Sprechchören: „Einheit im Kampf für Zusammenlegung“ der RAF–Gefangenen. J.S.

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