: RAF-Urteile: Kinkel nicht ganz glücklich
Höchstädt (afp) — Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) hat die Urteile gegen die früheren RAF-Terroristen Susanne Albrecht und Werner Lotze kritisiert. Er sei über die Urteile, bei denen die Kronzeugenregelung angewendet worden sei, „nicht ganz glücklich“, erklärte Kinkel. Weiter wollte er sich nicht äußern, um nicht „Richterschelte“ zu üben. Kinkel forderte die Anwendung der Kronzeugenregelung auch für ehemalige Bedienstete der Staatssicherheit, die mit der Rote Armee Fraktion (RAF) zusammengearbeitet haben. Ihnen müsse Strafnachlaß gewährt werden, wenn sie dabei hülfen, die Strukturen der RAF aufzudecken und damit Terroranschläge zu verhindern. Der Minister kündigte an, noch im Sommer einen Gesetzentwurf zur raschen strafrechtlichen Rehabilitation von Opfern des SED-Regimes in der früheren DDR einzubringen.
Viel schwieriger zu bewältigen ist nach Ansicht Kinkels die sogenannte Regierungskriminalität der früheren SED-Führung. Er frage sich, ob das bundesdeutsche Strafrecht überhaupt zur Erfassung dieser Art von Vergehen geeignet sei.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen