RAF-Prozess in Stuttgart: Boock entlastet Becker
Rückendeckung vom Ex-Kampfgenossen: Peter-Jürgen Boock sagt im Prozess gegen Verena Becker aus, sie habe bei der Planung des Buback-Mords nicht als Einpeitscherin gewirkt.
STUTTGART taz | Peter-Jürgen Boock hat zu Beginn seiner Zeugenaussage im Buback-Verfahren die Angeklagte Verena Becker entlastet. Sie habe nicht mehr als andere RAF-Mitglieder auf eine Ermordung des Generalbundesanwalts gedrängt.
Siegfried Buback war im April 1977 von einem Kommando der RAF ermordet worden. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker Mittäterschaft vor. Sie habe zwar nicht auf Buback geschossen, aber die Gruppe zur Durchführung des Anschlags gedrängt. Außerdem sei sie bei der Ausspähung des Tatorts dabei gewesen und habe nach dem Mord Bekennerschreiben verschickt.
Boock berichtete bisher vor allem über die Formierung der zweiten Generation der RAF. Im Sommer 1976 hatten sich rund 15 Mitglieder militanter Gruppen zu einer militärischen Ausbildung im Jemen getroffen. Die Initiative ging vom damaligen RAF-Anwalt Siegfried Haag aus, der auch eine Prioritätenliste der Stammheimer Gefangenen um Andreas Baader und Gudrun Ensslin überbrachte. Am wichtigsten sei denen die Ermordung des Generalbundesanwalts gewesen. "Der General muss weg", hieß es in einem Kassiber. Dann erst folgte die Befreiung der Gefangenen und die Beschaffung von Geld durch eine Entführung.
Nach Boocks Erinnerung hat sich Becker im Jemen nicht als Einpeitscherin betätigt. "Da musste niemand überzeugt werden", sagte Boock. "Der Wunsch der Stammheimer Gefangenen war für uns alle Gesetz." Auch bei der Verteilung der Aufgaben habe Becker zu diesem Zeitpunkt keine besondere Verantwortung für das Buback-Attentat übernommen. "Die Federführung sollten die Leute aus Karlsruhe haben", sagte Boock. Gemeint waren damit Günter Sonnenberg, Christian Klar, Knut Folkerts und Adelheid Schulz.
Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland mahnte Boock zu Beginn des Verhandlungstags, die "historische Chance" zur umfassenden Aussage zu nutzen. Im Januar hatte die Bundesanwaltschaft auch das letzte offene Ermittlungsverfahren gegen Boock eingestellt, damit dieser nicht mit Verweis auf eine mögliche Selbstbelastung die Aussage verweigern kann.
Boock hatte im Vorfeld des Buback-Mords eine Haftmine gebastelt, die beim Attentat hätte eingesetzt werden sollen - was aber aus technischen Gründen aufgegeben wurde. Die Ankläger ließen offen, ob sich Boock damit einer "Verabredung zum Verbrechen" schuldig gemacht hat.
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