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RAF-Prozeß fortgesetzt

■ Anwälte: „Irreparable Versäumnisse“

Frankfurt/Main (dpa) – „Absichtliche oder unabsichtliche Spurenvernichtung“ bei der Aufklärung der Geschehnisse in Bad Kleinen hat die Verteidigung im Prozeß gegen die mutmaßliche RAF-Terroristin Birgit Hogefeld den Ermittlungsbehörden vorgeworfen. Die Anwälte setzten gestern am zweiten Verhandlungstag die ungewöhnlich lange Begründung für ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens fort. Nach Ansicht der Verteidigung ist ein „fairer Prozeß“ gegen Hogefeld nicht mehr möglich, nachdem die Aufklärung der Anti-Terror-Aktion in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) am 27. Juni 1993 wegen „irreparabler Versäumnisse“ verhindert worden sei. Sie sprachen von einer „verheerend unprofessionellen Vorgehensweise“.

Hogefeld wird in der Anklage Mord durch „mittelbare Täterschaft“ an dem in Bad Kleinen erschossenen GSG-9-Beamten Michael Newrzella vorgeworfen. Der Geschehensablauf auf dem Bahnhof der Kleinstadt – die Erschießung des Beamten sowie des mutmaßlichen RAF-Mitgliedes Wolfgang Grams – läßt bisher nach Ansicht der Verteidigung zahlreiche Fragen offen. Es bestehe der Verdacht, daß Grams Opfer einer „extralegalen Hinrichtung“ geworden sei. Als Täter kämen insbesondere zwei Angehörige der GSG 9 in Betracht.

Der Verhandlungsbeginn hatte sich verzögert, weil die Angeklagte sich nach einem angeblich rüden Transport vom Gefängnis unwohl fühlte. Hogefelds Verteidigung beschwerte sich beim Gericht darüber, daß die 38jährige mit auf dem Rücken gefesselten Händen in rasanter Fahrt zum Gericht gebracht worden sei. Das Gericht verschob den Verhandlungsbeginn um eine Stunde.

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