RAF-Mord: "Ermittlern waren die Hände gebunden"
Michael Buback hat in den Urteilen zur Ermordung seines Vaters viele Mängel gefunden und kritisiert die Nachrichtendienste.
taz: Herr Buback, die alten RAF-Urteile zur Ermordung ihres Vaters, des Generalbundesanwalts Siegfried Buback im Jahr 1977, wurden nun freigegeben. Hat die Justiz damals gut gearbeitet?
Michael Buback: Soweit ich das beurteilen kann, sind die Urteile in sich stimmig, wie man das von einem guten Senat erwartet. Allerdings belegt das Klar-Mohnhaupt-Urteil aus dem Jahr 1985 auch, dass von der Bundesanwaltschaft wichtige Information nicht in den Prozess eingeführt wurden. So findet sich kein Hinweis auf die von Verena Becker gegenüber dem Verfassungsschutz gemachte Aussage, dass es sich bei dem Schützen um Stefan Wisniewski gehandelt habe. Dies zeigt, dass Nachrichtendienste der Bundesanwaltschaft die Hände gebunden haben. Sie konnte also nicht die Strafverfolgung gegen Wisniewski aufnehmen und legte nicht einmal Wisniewskis mögliche Täterschaft im Prozess gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt dar.
Was schließen Sie daraus?
Ich stelle das nur fest. Dann aber ist die Frage naheliegend, ob es eine ähnliche Auflage auch für Ermittlungen gegen Verena Becker gab, die ja die Informantin des Verfassungsschutzes war. Wenn es so eine weitere Auflage gab, würde verständlich, dass etwa die zahlreichen Haarspuren in einem Motorradhelm und in einer zum Transport der Tatwaffe benutzten Tasche, die mit einer Täterschaft von Verena Becker in Verbindung gebracht wurden, damals wohl nicht detailliert untersucht wurden. Es ist ja eigentlich unbegreiflich, wenn man mehrere Haare sichergestellt hat, die angeblich in sich übereinstimmen, dass man dann nicht überprüft, welchem der damals inhaftierten Tatverdächtigen sie zuzuordnen sind.
Gegen eine Täterschaft von Verena Becker spricht aber, dass die im Urteil erwähnten Zeugen im Umfeld der Tat nur Männer aus der RAF identifiziert haben. Ist damit Ihr Verdacht, Verena Becker könnte Ihren Vater erschossen haben, nicht hinfällig?
Auch hier fehlen mir im Urteil wichtige Sachverhalte. So hatte ein jugoslawischer Augenzeuge unmittelbar nach der Tat zur Karlsruher Polizei gesagt, dass die Person auf dem Sozius eine Frau gewesen sein könnte. Völlig unabhängig davon hat ein weiterer Zeuge am Vortag auf dem Tatmotorrad zwei Personen gesehen. Er ist überzeugt, dass die Person auf dem Soziussitz eine zierliche Frau war. Auch diese Aussage ist in den Urteilen nicht erwähnt. Mir scheint, dass alles, was auf eine Frau als Täterin hindeutet, sich im Laufe des Verfahrens verflüchtigte.
INTERVIEW: CHRISTIAN RATH
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