Quod erat demonstrandum: UA „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“
Fünf Beweisbeschlüsse gefasst
Wenn der Untersuchungsausschuss „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“ in drei Wochen, am 27. August, in die Zeugenanhörung eintritt, arbeitet er sich an fünf Beweisbeschlüssen entlang – das sind die Hauptfragen – die der Ausschussvorsitzende Thomas Röwekamp (CDU) gestern vorstellte. Die grundlegende Frage, die der Untersuchungsausschuss zu klären hat, ist die, ob es eine „rechtswidrige unzulässige Einflussnahme der Organe des Landes Bremen auf das Rechnungsprüfungsamt (RPA) gegeben“ habe.
Das „Vergleichspapier“
Eigenartig bleibt: Die Frage danach, wer den mittlerweile sagenumwobenen Vertragsentwurf zu verantworten hat, wonach der Amtsleiter Rainer Mattern auf einen Teil seiner Prüfrechte verzichten, dafür befördert werden und sich auch noch wegbewerben sollte, steht jetzt als letzter Untersuchungsaspekt auf der Liste der Beweisbeschlüsse. Dem öffentlichen Interesse entspreche das nicht, kritisierte der grüne Parlamentarier Manfred Schramm. Als bekannt wurde, dass es einen solchen Knebelvertrag – SPD-Mann Frank Schildt: „Wir nennen das Vergleichspapier“ – gegeben habe, hatten die Grünen den Untersuchungsausschuss beantragt. Entsprechend hätte Schramm gerne die Klärung dieser Frage an erster Stelle des Beweisbeschluss-Katalogs gesehen.
Disziplinarverfahren
Die Parlamentarier im Untersuchungsgremium beschäftigen sich außerdem mit den Konflikten zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und den „Organen der Stadt Bremerhaven“, gemeint sind der 1999 in Ruhestand gegangene OB Manfred Richter (FDP) und Bürgermeister Burghard Niederquell (CDU).
Schließlich wird auch das Disziplinarverfahren gegen Rainer Mattern Thema der Untersuchungen werden. Dann werden aller Voraussicht nach auch Vorgänge auf die Tagesordnung kommen, die sich während und nach einem Sanatoriumsaufenthalt des Amtsleiters ereigneten: Im Juli hatte der Stadtverordnetenvorsteher Beneken in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden Informationen veröffentlicht, die möglicherweise unter seine Amtsverschwiegenheit oder den Datenschutz fielen.
Weisungsbefugnis
Auch wird es nun doch ein Rechtsgutachten darüber geben, welche Stellung das Rechnungsprüfungsamt (RPA) in der Verwaltungshierarchie des Landes Bremen und der Stadt Bremerhaven hat. Im Zentrum des Interesses steht die Frage, ob der Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken gegenüber dem Rechnungsprüfungsamtsleiter Rainer Mattern weisungsbefugt ist. Mattern hatte das stets bestritten. Während der noch nicht benannte Gutachter arbeite, würde die Ausschussarbeit nicht aufgehalten, sagte Röwekamp. Die Grünen im Ausschuss waren davon ausgegangen, dass vier vorhandene Gutachten „die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes belegen“, so Schramm.
Hausgemachter Stress
Bis zum 6. September soll jetzt die Beweisaufnahme beendet sein. Aber: „Wir haben die angeforderten Akten vom Rechnungsprüfungsamt bis heute nicht“, sagte Schramm. Deshalb sei es „unseriös“, mit der Zeugenbefragung zu beginnen, ohne vorher hinreichend Zeit zum Aktenstudium gehabt zu haben. Röwekamp und Schildt vertraten die Auffassung, genügend Akten anderer Institutionen zur Verfügung zu haben, um in die Beweisaufnahme einsteigen zu können.
Ulrike Bendrat
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen