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Quellensteuer endgültig abgeschafft

Berlin/Bonn (taz/dpa) - In seiner Regierungserklärung am Donnerstag wird Bundeskanzler Kohl in aller Form die Abschaffung der Quellensteuer bekanntgeben. Am Dienstag haben sich die Spitzen der Koalitionsparteien zudem darauf geeinigt, daß die Abschaffung „so früh wie möglich“ erfolgen solle. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael Glos, nannte als frühesten Zeitpunkt bereits den 1. Juli, weil die technische Umstellung der Computer in den Banken und Sparkassen etwa sechs bis acht Wochen dauere.

Die Amnestie-Regelung für die Steuerhinterziehungen vergangener Jahre soll bestehen bleiben. Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter soll es auch weiterhin nicht geben. Umgekehrt bleibt es den Finanzämtern weiterhin verboten, auf Sparkonten Stichproben über die Höhe der eingenommenen Zinsen zu machen, um sie mit den Angaben in den Steuererklärungen zu vergleichen.

Die Steuerfreibeträge sollen für Ledige auf 600 und für Verheiratete auf 1.200 Mark verdoppelt werden. Im Gespräch ist noch eine rückwirkende Regelung zum 1. Januar, als die Quellensteuer eingeführt wurde.