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„Quellen“ in der Kammer

■ Parlament legt Modalitäten zur Überprüfung der Abgeordneten fest

Berlin (dpa/taz) - Der öffentliche Streit um die Überprüfung von DDR-Volkskammerabgeordneten wegen einer möglichen früheren Stasi-Mitarbeit ist vorerst abgebogen. Nach einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Innenminister Peter -Michael Diestel und dem Überprüfungsausschuß hat das Volkskammerpräsidium den Arbeitsauftrag des Ausschusses noch einmal bestätigt. Diestel kündigte einen Gesetzentwurf an, der die Überprüfung der Volkskammerabgeordneten grundsätzlich regeln soll.

Nach einem Bericht der 'Frankfurter Rundschau‘ sollen etwa 50 der 400 Volkskammerabgeordneten von der Stasi in ihren Akten als „Quelle“ geführt worden sein. Da die Staatssicherheit aber auch unbescholtene Teilnehmer abgehörter Telefonate als Quelle geführt habe, lassen sich die Vorwürfe nur durch die Einsicht in die entsprechenden Akten klären. Vorausgegangen war ein Streit, unter welchen Bedingungen dieser Ausschuß sowie der Sonderausschuß zur Kontrolle der Stasi-Auflösung Einsicht in alte Stasi-Akten erhalten. Am Mittwoch abend waren deshalb Diestel und die zwei Ausschußvorsitzenden Dankward Brinksmeier (SPD) und Joachim Gauck (Bündnis 90) mit dem Volkskammerpräsidium zusammengekommen. „Das Präsidium ist seiner Pflicht nachgekommen und hat uns die Arbeitsmöglichkeiten erneut bestätigt“, sagte Gauck.

Brinksmeier hatte Diestel vorgeworfen, er würde durch Verbote und Anordnungen die vom Parlament aufgetragene Arbeit „unmöglich“ machen. Diestel hielt entgegen, von einem Verbot könne keine Rede sein. Es müßte allerdings bei einer Akteneinsicht klargestellt werden, daß sich „die Überprüfung in rechtsstaatlicher Weise vollzieht“. Es müßten insbesondere die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen gewahrt werden.

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