■ QUOTIERTE ARBEITSPLÄTZE: Frauenförderung verfassungskonform?
Berlin (taz) — Die letzte Entscheidung in Sachen Quotenregelung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Das Münsteraner Verwaltungsgericht strengte, wie jetzt erst bekannt wurde, schon Ende Juli ein entsprechendes Hauptverfahren an. Nach Ansicht der Münsteraner Richter verstößt das nordrhein- westfälische Frauenförderungsgesetz gegen das Grundgesetz. NRWs Gleichstellungsministerin Ilse Ridder-Melchers ist dagegen von der Verfassungsmäßigkeit der Quotenregelung überzeugt. Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter würde Klarheit darüber geschaffen, ob und wie Frauenförderung bundesweit möglich sei. SEITE 4
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen