■ Telegramm: Pyramidenspieler bekommt Geld zurück
Karsruhe (taz) – Gewinnspiele nach dem Schneeballprinzip sind sittenwidrig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Opfer solcher Machenschaften können deshalb unter Umständen ihr Geld zurückerhalten. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg, das das bayrische „World Trading System“ zur Rückzahlung von 10.250 Mark verurteilte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen