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Putzfrauen

Ein erster Schritt ist getan, um die rasante Entwicklung, Putzfrauen nur als 430–DM–Kräfte zu beschäftigen (siehe auch taz, Frauenseite vom 12.1.1987) einzudämmen. In Nordrhein–Westfalen werden die Landesbehörden ab 1988 nur noch dann Aufträge an Reinigungsfirmen vergeben, wenn die Beschäftigten der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Firmen, die sogenannte geringfügig Beschäftigte haben, erhalten keinen Zuschlag mehr. Dies sieht ein Erlaß des Finanzministers von NRW vor. Für dieses Jahr gilt eine Übergangsregelung, wonach mindestens 40 Prozent der Reinigungsstunden von voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erbracht werden sollen (Und 1989 wird dann gefälligst die Sozialversicherungsfreigrenze ganz aufgehoben, damit die Rentnerinnen von übermorgen nicht so unter die Armutsgrenze fallen wie die von heute und morgen). vf/taz

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