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Psychiater angeklagt

Fahrlässige Tötung?

Es ist ein relativ einmaliges Verfahren: Vor dem Landgericht Potsdam stehen zurzeit zwei Psychiater eines Landeskrankenhauses wegen „fahrlässiger Tötung“ vor Gericht, weil sie einem Sexualstraftäter in der Forensik 1998 Vollzugslockerung gewährten – obwohl sie von der Gefährlichkeit des Mannes wussten, so die Anklage. Während dieser Lockerung war der damals 35-jährige Raymond S. abgetaucht, er beging zahlreiche Straftaten, darunter mehrere Sexualdelikte, insbesondere an älteren Frauen. Zwei von ihnen brachte er um.

Die beiden angeklagten Ärzte des Landeskrankenhauses Brandenburg hatten zu Prozessbeginn im September deutlich gemacht, dass sie zwischen dem Gebot der Therapie und der notwendigen Sicherheitserfordernis abzuwägen gehabt hätten. Sie seien zwar von einem Restrisiko ausgegangen, hätten aber keine echte Fluchtgefahr gesehen – auch weil der zuvor mehrfach entwichene Mann Vater werden sollte. Niemand habe das Ausmaß der folgenden Straftaten erahnt.

Das Urteil wird frühestens am 10. Oktober erwartet. ede

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