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Prüfungsgebühren für Juristen zulässig

Das Verwaltungsgericht hat gestern die Berliner Prüfungsgebühren für das 2. juristische Staatsexamen als zulässig eingestuft. Die 12. Kammer wies in einem Pilotverfahren die Klagen von drei Referendaren ab, die sich gegen die Zahlung von 1.000 Mark wehren wollten, teilte das Gericht mit. Von den 1997 eingeführten Gebühren sind nach Angaben der Senatsverwaltung für Justiz jährlich rund 800 Referendare betroffen. dpa

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