in kürze EIN-EURO-JOBS : Prüfung ist Pflicht
Jobcenter können Arbeitslosen erst dann verbindlich einen Ein-Euro-Job zuweisen, wenn sie die Maßnahme genau geprüft haben. Vorher kann der Arbeitslose die Maßnahme laut Sozialgericht Berlin ohne rechtliche Sanktionen abbrechen. Ein 24-Jähriger hatte geltend gemacht, er werde zu sinnloser Arbeit herangezogen. (afp)