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Archiv-Artikel

in kürze EIN-EURO-JOBS Prüfung ist Pflicht

Jobcenter können Arbeitslosen erst dann verbindlich einen Ein-Euro-Job zuweisen, wenn sie die Maßnahme genau geprüft haben. Vorher kann der Arbeitslose die Maßnahme laut Sozialgericht Berlin ohne rechtliche Sanktionen abbrechen. Ein 24-Jähriger hatte geltend gemacht, er werde zu sinnloser Arbeit herangezogen. (afp)