■ Prozesse: Haft für Anschläge
Düsseldorf (dpa) – Zu Bewährungs- und Freiheitsstrafen zwischen zehn Monaten und vier Jahren wegen mehrerer Brandanschläge auf Aussiedlerheime sind am Dienstag fünf Männer zwischen 17 und 26 Jahren verurteilt worden. Die Jugendkammer des Düsseldorfer Landgerichts setzte drei Strafen zur Bewährung aus. Sie sah es als erwiesen an, daß die Clique im September 1992 zweimal Molotowcocktails auf eine Aussiedlerunterkunft geworfen hatte. Ein politischer Hintergrund der Taten, bei denen keine Menschen zu Schaden kamen, sei nicht erkennbar. Motiv sei offenbar Ärger über eine handfeste Streitigkeit mit einer Gruppe von Polen gewesen. Die „politisch völlig ungebildeten“ Männer hätten aber unkritisch ausländerfeindliche Stimmungen aufgenommen und in zum Teil betrunkenem Zustand „Polen aufmischen“ wollen.
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