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Prozess wegen Beihilfe zum Mord96-jähriger KZ-Wächter angeklagt

Ein 96-jähriger ehemaliger KZ-Wachmann wird angeklagt. Wegen seines Alters darf nicht mehr als vier Stunden pro Woche verhandelt werden.

Restaurierte persönliche Gegenstände der Insassen vom KZ Lublin-Majdanek Foto: dpa

Frankfurt/Main dpa | Einem ehemaligen SS-Wachmann eines Konzentrationslagers der Nazis soll in Frankfurt der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 96 Jahre alten Mann aus Frankfurt erhoben. Es geht um Beihilfe zum Mord, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Dem damals 22-Jährigen wird vorgeworfen, als Wachmann im Zweiten Weltkrieg zwischen August 1943 und Januar 1944 Teil der Tötungsmaschinerie der Nationalsozialisten gewesen zu sein.

Ob der Prozess zustande kommt und die Anklage zugelassen wird – darüber muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden. Verhandlungsfähig ist der betagte Angeklagte jedenfalls, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen sagte. Der 96-Jährige sei begutachtet worden. Demnach dürfe nicht mehr als zwei Tage pro Woche verhandelt werden, und auch nur maximal zwei Stunden pro Tag.

Der damals 22-Jährige sei Wachmann im Vernichtungslager Lublin-Majdanek im damals besetzten Polen gewesen. Dort sei er unter anderem mit der Bewachung der zur Tötung bestimmten Gefangenen befasst gewesen.

Den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge soll er wie alle anderen SS-Angehörigen des Lagers um die Grausamkeit der organisierten Massentötungen gewusst haben. Als Wachmann habe er auch an der Erschießung von mindestens 17.000 deportierten jüdischen Gefangenen im November 1943 mitgewirkt.

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4 Kommentare

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  • Dieser Prozess ist ein Mahnmal der Doppelmoral. Die KZ-Chefs und Unterchefs sind freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaften haben erst gar nicht angeklagt, die Verbrecher nicht aufgespürt und NS-Richter haben in der Bundesrepublik ihresgleichen durch Rechtsbeugung freigesprochen. Nichts davon ist oder wird aufgearbeitet. Aber die Helfeshelfer werden nun in großen Schauprozessen verurteilt. Damit die befleckte deutsche Justiz sich eine weiße Weste vorhängen kann. Scheinheiliger geht es kaum. Kümmert Euch doch endlich um die Rechtsbeuger der bundesrepublikanischen Justiz und enthebt sie ihrer hohen Pensionsansprüche. Stattdessen versucht man sich reinzuwaschen nach dem Prinzip: "Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen". Es ist eine Schande.

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)
      @Velofisch:

      Es könnte auch daran liegen, dass die Großen damals von ihren ehamaligen Kameraden und Parteigenossen die auch in der BRD und der DDR in Amt und Würden blieben beschützt wurden. Jetzt wo jene Ex-Nazis in Justiz und Amt altersbedingt ausgestorben sind sind eben auch deren Schützlinge weg und so bleibe nur noch die "kleinen Fische", also jene die zum Zeitpunkt des Krieges junge Männer in niedrigen Rängen waren. So oder so kein Ruhmesblatt für die angeblich so gute Vergangenheitsbewältigung der BRD.

  • Immerhin an zwei Tagen pro Woche maximal zwei Stunden!

     

    Ob er damals, als Wachmann eines KZ's auch so human und rücksichtsvoll mit den Insassen umgegangen ist?

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    Herr Steinmeier?!

    Ach, Sie haben nichts gesagt?

    Ich dachte...