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Prozess um tödliche PolizeischüsseEin Superbulle namens Rotti

Der Zivilfahnder Reinhard R. steht vor Gericht, weil er einen Kriminellen erschossen hat. Intern gilt er als leistungsstark, sein kalter Blick beeindruckt die Freunde des Getöteten.

Roland R. (2.vr.) mit Anwälten und einem Mitangeklagten im Gericht Bild: dpa

"Der Motor war aus, als der Schuss fiel", versichert die 15-jährige Antonia S. Der Motor des Jaguars sei angesprungen, kurz darauf habe es geknallt, erinnert sich hingegen die 40-jährige Lehrerin Christiana L. Die Aussagen der Zeugen sind widersprüchlich. Dabei geht es um die entscheidende Frage im Prozess gegen drei Polizisten. Ist der 26-jährige Dennis J. mit einem Jaguar auf Beamte zugefahren, bevor er erschossen wurde? Dann wären die tödlichen Schüsse in Notwehr gefallen. Oder stand der Wagen noch, als die Schüsse fielen? Dann wäre es Totschlag.

Seit Anfang Mai versucht das Landgericht Neuruppin die Umstände aufzuklären, unter denen der Neuköllner Kleinkriminelle Dennis J. am Silvesterabend 2008 in dem brandenburgischen Örtchen Schönfließ von einem Berliner Polizisten erschossen wurde. Am heutigen Montag werden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertretern und Verteidigung erwartet. Möglicherweise fällt auch schon das Urteil.

Der 36-jährige Polizeikommissar Reinhard R. ist wegen Totschlags angeklagt. Der Zivilfahnder hatte sein ganzes Magazin - acht Schuss - leergefeuert, als er den per Haftbefehl gesuchten Dennis J. festnehmen wollte. Der hatte in einem gestohlenen Jaguar sitzend auf seine Freundin gewartet. Der tödliche Schuss wurde in einem rechten Winkel durch die Fensterscheibe der Fahrertür aus maximal 1,50 Entfernung abgegeben. Vor Gericht sagt R., er habe schießen müssen, weil sein Leben und das seiner zwei an dem Einsatz beteiligten Kollegen in Gefahr gewesen sei. Diese, ein 59-Jähriger und ein 32-Jähriger, sind wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Sie sollen absichtlich weggesehen haben, um R. zu decken.

Sieben Menschen starben 2009 in Deutschland durch Polizeikugeln. 2008 waren es zehn, 2007 zwölf. Die Erfahrung ist: Verfahren werden in der Regel eingestellt, weil den Polizeischützen eine Notwehrlage zugutegehalten wird. Schon dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen des Falls Schönfließ Anklage wegen Totschlags erhoben hat, ist somit eine kleine Sensation. "Die Geschichte riecht", hatte ein hoher Beamter aus Brandenburg nach dem Vorfall zu Journalisten gesagt, als die Mikrofone aus waren.

Nach Dennis J. war mit drei Haftbefehlen schon seit längerer Zeit gefahndet worden. Der Neuköllner war, was man gemeinhin einen Strauchdieb nennt. Sein Strafregister wies 160 Eintragungen auf, zumeist Einbrüche und Diebstähle. Auch im Knast saß er schon. Wirklich schwere Taten hat er aber nie begangen. J. war schwer zu fassen. Einmal konnte er entwischen, weil er gegen einen Polizisten Pfefferspray eingesetzt hatte.

Der Polizeikommissar Reinhard R. ist ein großer, durchtrainiert wirkender Mann mit kurzen dunklen Haaren und gebräuntem Teint. Seit der Tat ist er vom Dienst suspendiert. Den Gerichtssaal betritt er in der Regel leise lächelnd und Kaugummi kauend. R. und seine mitangeklagten Kollegen Heinz S. und Olaf B. sind Zivilfahnder des Abschnitts 25 am Kurfürstendamm. R. habe es sich zur Hauptaufgabe gemacht, Haftbefehle zu vollstrecken, sagt der Abschnittsleiter vor Gericht. Allein 2008 habe R. 65 Beschuldigte gefasst. "Das ist außergewöhnlich viel." Es gebe Beamte, die brächten es im Jahr auf 20 Festnahmen. R. sei "ungewöhnlich leistungsstark". Mitte November 2008 hatte er die Fahndung nach Dennis J. übernommen. Eigentlich sei es kein Fall von besonderer Priorität gewesen, sagt der Abschnittsleiter. "Wir hatten schon mal einen, der wurde mit 19 Haftbefehlen gesucht."

Mit großem Engagement, Jagdeifer trifft es besser, machte sich R. an die Arbeit. Schon bald hatte er herausgefunden, dass sich der Gesuchte mit der 17-jährigen Andrea* aus Schönfließ trifft. Das Mädchen wohnt noch zu Hause, der Stiefvater ist Bundespolizist. An Weihnachten klärte R. die Eltern über den Umgang ihrer Tochter auf. Die reagierten geschockt und waren sofort einverstanden, als R. vorschlug, man könne Andrea als vermisst anzeigen und dann versuchen, über ihr Handy auch den Aufenthalt von J. zu orten. In Wirklichkeit wurde Andrea nicht vermisst. Dass solche Machenschaften nicht rechtsstaatlich sind, hatte R. schon bei anderen Fahndungen wenig interessiert.

Der 24-jährige Antonios S. ist ein guter Kumpel von Dennis J. Die beiden haben früher zusammen das eine oder andere Ding gedreht. Auch bei Antonios S. sprach R. mehrfach vor. "Er hat sich mir mit seinem Spitznamen Rotti vorgestellt", erzählt S. vor Gericht. Der Name komme daher, dass er mal einen Rottweiler gehabt habe. "Seine Augen gehen mir nicht mehr aus dem Kopf. Er hatte einen kalten Blick", sagt der Zeuge über R. Der Beamte sei ihm geradezu fanatisch vorgekommen: "Er wollte den Dennis auf jeden Fall." Als Antonios S. den Gerichtssaal verlässt, bleibt er kurz vor dem Angeklagten stehen und raunt: "Schäm dich!"

Der Schwager von Dennis J., der 29-jährige Gebäudereiniger Kemal K., berichtet im Zeugenstand von einem Telefonat mit R. "Der muss aufpassen, wenn wir ihn kriegen", habe R. gesagt. "Nicht, dass bei der Festnahme irgendwas Schlimmes passiert."

Der entscheidende Tipp kam aus Andreas Familie. Am Silvesternachmittag erhielt R. den Hinweis, dass der Gesuchte Andrea am Abend abholen werde. R. und sein Kollege Olaf B. warfen sich sofort in den Dienst-Opel. Unterwegs holten sie den kampfsporterprobten Kollegen Heinz S. ab. Die Zeit drängte so, dass S. nicht mal seine Dienstwaffe holen konnte. In Schönfließ wartete Dennis J. im silberfarbenen Jaguar auf seine Freundin. Um 18.14 Uhr überschlugen sich die Ereignisse. In weniger als 30 Sekunden feuerte R. sein ganzes Magazin leer. J. starb durch einen aus nächster Nähe abgegebenen Steckschuss in die Brust.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der erste Schuss der tödliche war und dass der Jaguar bei der Schussabgabe stand. Erst nach diesem Schuss habe der mit Kokain zugedröhnte J. den Wagen angelassen und versucht zu fliehen. Er kam 200 Meter weit. Dann brach er tot hinter dem Steuer zusammen.

Die Verteidigung hingegen argumentiert, dass das Auto gefahren sei und den Beamten S. "durch eine Art Stoß" zu Fall gebracht habe. Die Schüsse seien in Notwehr abgegeben worden.

Im Verlauf des Prozesses hat sich der Eindruck verdichtet, dass sich das genaue Geschehen vor Ort nicht mehr aufklären lässt. Die beiden wichtigsten Zeuginnen widersprechen sich. Auch aus den Gutachten der Sachverständigen lässt sich keine Klarheit ableiten.

Denn Polizei und Kripo sind bei den Ermittlungen extrem viele Pannen unterlaufen. Der gravierendste Fehler war, dass in der Tatnacht nur eine ungefähre, aber keine detailgenaue Zeugenvernehmung erfolgte. Es fehlen Unterschriften auf den Vernehmungsprotokollen, Tatortskizzen sind nicht mehr zuzuordnen. Zwei der acht Patronenhülsen wurden erst Tage später bei der Tatrekonstruktion entdeckt. Sie waren an der Heckscheibe und in der Scheibenwischermulde des Polizei-Opel festgefroren.

Statt den Beschuldigten R. nach dem Vorfall von seinen Kollegen zu trennen, saßen die drei Beamten stundenlang zusammen in der Polizeiwache Hennigsdorf. Es bestand also Gelegenheit, die Verteidigungsstrategie abzusprechen. Zudem wurde R. wurde von einem Brandenburger Kollegen so oft belehrt, dass er die Aussage verweigern könne, bis er kapiert hatte, dass es besser ist, den Mund zu halten.

Normalen Beschuldigten ergeht es anders, zumal wenn sie in Neukölln wohnen und einen Migrationshintergrund haben. Dennis J.s Freunde, die den Prozess als Zuschauer verfolgen, wissen, wie das ist. Der eine oder andere hat im Knast gesessen. Fragt man die jungen Männer nach ihren Erfahrungen mit der Polizei, lautet die Antwort: "Wir werden grundsätzlich verdächtigt und schikaniert." Sie haben den Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn Polizisten angeklagt sind. Warum, so fragen die Freunde des Getöteten, hat das Gericht ausgerechnet den Unfallsachverständigen Ulrich Wanderer zum Gutachter bestellt, der in der gleichen Sache für R.s Verteidiger ein Privatgutachten gemacht hatte?

Wenn das Gericht das Urteil fällt, kommen drei Möglichkeiten in Betracht: R. wird im Sinne der Anklage des vorsätzlichen Totschlags oder wegen fahrlässiger Tötung schuldig befunden. Die dritte Variante wäre: Freispruch, nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Egal, wie das Gericht entscheidet, eines ist sicher: Den Geruch, dass er ohne Not einen fliehenden Eierdieb abgeknallt hat, wird R. nicht mehr los.

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27 Kommentare

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  • N
    Naja

    Liebe Taz,

    bitte mehr Fakten und weniger reißerisch!

    Es gab eine Zeit, da konnte man die Artikel der Taz gut von denen des Spiegel unterscheiden,

    nicht an der politischen Färbung, sondern an nachvollziehbarem, ggf. überprüfbarem Faktengehalt.

    Oder sollte gerade dieser Unterschied im Journalismus nicht doch auch ein politischer genannt werden?

    Was ist links?

    Das, was Linke sagen, oder das, was sich der Demokratie und der Wahrheit und sozialen Werten verpflichtet fühlt?

    Bitte werdet nicht so ein reißerisches Käseblatt!

  • K
    klarabella

    eine entsprechende notwehr- oder nothilfesituation vorausgesetzt, ist es nicht ungewöhnlich, wenn frau mehrere schüsse abgibt. schüsse zeigen oft nicht sofort trefferwirkung; solange die, die notwehr/-hilfe leistet, keine wirkung wahrnimmt, wird sie weiterschiessen, weil sie ja oft noch nicht einmal sicher sein kann, getroffen zu haben. das leben ist kein actionfilm, in dem die heldin immer zielgenau schiesst und unmittelbar die trefferwirkung eintritt.

  • WI
    wie immer

    Wenn schon der Privatgutachter des Angeklagten vom Gericht genutzt wird, wird es Freispruch hinauslaufen.

     

    Klar, die Kollegen können Sylvesterböller nicht von Pistolenschüssen in 3-4m Entfernung unterscheiden. Sicher. Und bei so einer Verhaftung standen die auch vor dem Auto, so dass sie gefährdet sind. Alles klar. Alleine für solche Aussagen müssten die aus dem Dienst entfernt werden.

     

    Bei Polizisten wird mit zweierlei Maß gerechnet.

  • WS
    Winfried Sobottka

    Ein "besonders leistungstarker" Polizist, dessen Leistungsstärke offenbar damit zu erklären ist, dass er zu illegalen Ermittlungsmethoden greift. Auf diese Weise übertrifft er andere Polizisten um mehr als 200%, doch niemals hatte es Konsequenzen, dass er gewohnheitsmäßig zu illegalen Ermittlungsmethoden greift?

     

    Aus einer Zeugenaussage kann man die Drohung herauslesen, dass im Falle der Festnahme etwas passieren könne. warum wird hier Mord ausgeschlossen, schlimmstenfalls Totachlag angenommen?

     

    Auch mir ist nicht klar, inwiefern Notwehr für wen vorgelegen haben könnte, ob der Wagen rollte, oder nicht: Wer seitwärts eines Autos steht, ist jedenfalls sicher, wer direkt vor einem Auto steht, wird auch dadurch nicht sicherer, dass er den Fahrer erschießt, denn schließlich wird das Auto dadurch nicht schlagartig zum Stillstand gebracht.

  • M
    max

    @ von Mal: "Die Gesellschaft (hat entschieden, dass ein Polizistenleben mehr wert ist, als ein Kriminellenleben). DESHALB bekommen Polizisten das Recht Schußwaffen zu tragen und Gewohnheitskriminelle nicht."

     

    Ich muss kotzen, wenn ich sowas lese. Die Polizei hat Schusswaffen, um sich und andere in einer konkreten Gefahr schützen zu können, nicht um high-noon-shootouts mit Banditen auf der staubigen Hauptstraße abzuhalten. Eine Notwehrhandlung darf im Übrigen nach unserem Rechtjeder begehen, der sich in einer Notwehrlage befindet. Abgesehen davon gibt es nicht den "Kriminellen" im Gegensatz zu "dem Gesetzestreuen" oder "dem Polizisten". Falls Sie es nicht festgestellt haben: "die Gesellschaft", die Sie hier bemühen hat sich für "Menschenrechte" und nicht für "Kriminellenrechte", "Gesetzestreuenrechte" und "Polizistenrechte" entschieden und zu den Menschenrechten gehört das auf Leben. Im Gegensatz zu Ihren luziden Ausführungen hat sich "die Gesellschaft" gerade nicht dafür entschieden Menschenleben unterschiedliche Wertigkeiten zuzuordnen.

    Für einen Fall wie den vorliegenden hat "die Gesellschaft" keinesfalls vorgesehen, dass ein bewaffneter Dienstmarkenträger mal eben den "Kriminellen" tot machen darf.

     

    Sie reden gequirlten ekelerregenden Unsinn.

  • I
    Interpretator

    Mir fehlt das Verständnis, dass der Vollzug von Haftbefehlen als "Jagdeifer" bezeichnet wird. Es wäre doch interessant, wie viele Vergewaltiger, Messerstecher, Betrüger usw. unter den 60 Festgenommenen des Angeklagten waren. Ich muss ehrlich sagen: Ich finde es schon okay, wenn Polizisten mit Haftbefehl gesuchten Verbrechern nach"jagen", vor allem bei Wiederholungs- und Intensivtätern.

  • V
    vic

    Wenns der Sache dienlich ist; einen gebrauchten Jaguar kriegst du heute billiger als einen guten Kleinwagen.

    Ganz einfach weil das idR eine Scheißkarre ist, ein Fahrzeug für Eierdiebe sozusagen.

    Der leistungsstarke Bulle mit dem kalten Blick hat einen Menschen ermordet, und nur er weiß warum.

  • S
    Stefan

    "Freispruch, nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Egal, wie das Gericht entscheidet, eines ist sicher: Den Geruch, dass er ohne Not einen fliehenden Eierdieb abgeknallt hat, wird R. nicht mehr los."

     

    Klasse, PLUTONIA PLARRE!

    Warum nicht gleich: "Todesstrafe für Eierdieb - der faschistische Bullenstaat lässt die Maske fallen!"

    Da wird ein Berufsverbrecher zum Revolutionär gehypt, weil er nämlich gemeinsame Gegner hat: den Staat und die Polizei. Wen interessiert das schon, dass er in der Vergangenheit rücksichtslos gehandelt hat und zugekokst unberechenbar war.

    Rechtsstaatliche Grundsätze werden angezweifelt, weil Polizisten per se schuldig zu sein haben.

     

    Nein, Dennis J. war nicht der Robin Hood von Neukölln und Roland R. ist nicht der böse Sheriff von Nottingham.

  • M
    Mal

    @Stef: "Ein toter Krimineller ist immer noch besser als ein toter Polizist"

    "Aha. Ist das so? Und wer entscheidet da über den Wert des Lebens? Wenn ich solche Kommentare lese, wird mir angst und bange."

     

     

    Und mir wird angst und bange, wenn ich soviel geschwurbelte Heididei-Dummheit lese.

    Wer das entschieden hat? Die Gesellschaft. DESHALB bekommen Polizisten das Recht Schußwaffen zu tragen und Gewohnheitskriminelle nicht.

    Ist doch ganz einfach, oder?

    Wenn die Gesellschaft tote Polizisten besser fände, als tote Kriminelle, dann würde sie ja die Kriminellen mit Waffen ausstatten und nicht die Polizisten.

    Ist das denn sooooooooo schwer zu verstehen, außer für ideologisch verquast-trottelige Rousse-Gläubische ?

  • J
    Jens

    Ich bin nur froh dass der Polizist keinen Migrationshintergrund hatte.

    Das wäre sonst ein moralisches Dilemma für die taz! :-)

     

    Aber mal ernsthaft, objektiv ist dieser Artikel ganz bestimmt nicht.

  • CP
    coco price

    @Schneider:

     

    Schwachsinn, die Kriminalitätsraten sind in den meisten Bereichen seit Jahren rückläufig, was sie fühlen ist gefühlte Kriminalität.

     

    Richtig ist aber, dass Polizisten schlecht bezahlt, schlecht ausgebildet, teils überlastet (und teils erheblich unterbelastet) sind, keine ausreichende Nachschulung und Supervision bekommen, ein grottenschlechtes Arbeitsklima herrscht, und dass die Polizei bei der Auswahl der Bewerber nicht genug Wert auf gründliche psychologische Gutachten legt, so dass zur Polizei - wie bei jedem anderen Beruf, wo man Uniform, Amtsautorität und eine Wumme bekommt - gehäuft autoritäre, minderbemittelte Individuen mit reduziertem Weltbild gehen, um da mal so richtig den George Clooney raushängen lassen zu können.

     

    Was den konkreten Fall angeht, wird der so ausgehen, wie solche Fälle in D in der REgel nun mal ausgehen - mit Freispruch aus Mangel an BEweisen und nicht einmal Disziplinarmaßnahmen wegen der nachweislich unrechtsstaatlichen Ermittlungsmethoden. Und da kann der Rotti dann weitergrinsen bis er in die wohlverdiente Pension geht.

  • C
    Chinaman

    Erstmal, liebe taz: Einbrecher sind auch Schwerkriminelle und keine "Eierdiebe"!

    Die Schußabgabe dieses "Zivilfahnders" und das gleich 8 mal, ist mir völlig unverständlich und ist in keinster Weise zu rechtfertigen.

    Auch ist bisher völlig ungeklärt, ob und wie einer seiner Kollegen so gefährdet war, dass hier eine Nothilfe- (Notwehr-) Situation überhaupt entstanden ist.

    Es wäre sicherlich nicht schlimm gewesen, wenn es dem Kriminellen an diesem Tag gelungen wäre, zu fliehen. Dann muß man es eben weiter probieren.

    Das ganze sieht mir eher nach Mord aus übersteigertem Ehrgeiz dieses "Trachtengrupplers" (uniformierte Schutzpolizei) aus. In Zivil sollten eigentlich nur die Dienst machen dürfen, die dafür ausgebildet sind, nämlich die Kripo. Die SchuPo kann es eben nicht!

  • S
    Stef

    "Ein toter Krimineller ist immer noch besser als ein toter Polizist"

     

    Aha. Ist das so? Und wer entscheidet da über den Wert des Lebens? Wenn ich solche Kommentare lese, wird mir angst und bange.

  • S
    Schneider

    Die Gesellschaft lässt zu, dass Personal so auch bei der Polizei gestrichen wird und Kriminalität sich ausbreitet kann.

     

    Im Zweifel für den Angeklagten!

  • GB
    Guy Brossolet

    Abgefahren. Hatte der Getötete eine Atombombe im Auto, oder warum muss man gleich das ganze Magazin entleeren? Ganze 8 Schüsse aus nächster Nähe abgeben zu müssen, um zu töten hat entweder die Ursache, nicht gut zielen zu können, was man bei der Berufserfahrung von Rotti wohl nicht mehr annehmen kann. Also sind die 8 Schüsse aus anderen Gründen gefallen, die möglicher Weise schon selbst eine Wirkung waren (und keine Ursache).

    Vielleicht Rage, Wut oder eine gewisse Freude und Unfähigkeit zur Selbstbeherrschung? Denn wenn der Rotti da schon sehr spitz darauf war, den Getöteten zu "catchen", dann wird der sich wohl ein zweites Loch in den Hintern gefreut haben, als er ihm SO NAH gegenüber stand; und hat seiner Freude freien Lauf gelassen und alle Kugeln los.

    Sowas sollte man verurteilen, denn solche Lust darf ein Polizist nicht spüren (die Lust, zu töten), denn eigentlich muss es umgekehrt sein: wenn irgend eine Berufsgruppe die stärkste Unlust gegen das Töten empfinden sollte (und zwar als manifesten Instinkt!) dann doch wohl Polizisten! Nicht nur, weil Polizisten häufig in affektgeladenen Situationen agieren müssen, in denen viel Überlegen wirklich gefährlich werden kann und also instinktartig gehandelt werden muss, sondern weil da die Tat eines Einzelnen den ganzen Berufsstand - der auch moralisches Vorbild sein soll - komplett ruinieren kann. Aber der Ruin war dann wohl notwendig...

     

    Man sollte den Rotti auch dafür bestrafen, dass er seine Affekte nicht unter Kontrolle hat, denn solche Polizisten können gefährlicher sein als alle Strauchdiebe dieser Welt zusammen je sein könnten. Ich bin für die Verurteilung der Freude am Töten von Menschen, egal ob sie kriminell waren oder sonstwas. VOR ALLEM und ZU ALLER ERST bei Polizisten: die müssen viel weniger Schießen lernen als Selbstbeherrschung (eigentlich müssten sie darin Meister sein, um wirklich dieses Vorrecht auf "Gefahrenabwehr" und "Gesellschaftsverteidigung" in Anspruch nehmen zu dürfen!). Aber das ist natürlich nur eine Wunschvorstellung.

    Eigentlich träume ich ja auch von einer Welt, in der die Menschen ihre Kriminalitäten ohne Polizismus lösen könnten, aber das passiert wohl frühestens so in 200 - 300 Jahren, wenn überhaupt jemals.

  • LW
    Lukas Wagenmacher

    Jemand mit 160 Einträgen im Strafregister ist sicher kein Eierdieb!

  • P
    Pascal

    Ja, danke, dass es Polizisten gibt, die Kleinkriminelle der vom gesunden Volksempfinden gebotenen Behandlung zukommen lassen. Sonst müsste Herr Clooney das ja selber machen.

  • S
    Stef

    Rotti ist der Polizist, George Clooney! Es empfiehlt sich, Texte zu lesen, bevor man sie kommentiert.

     

    Und "rechtsstaatlich grenzwertig"? Das ist für die widerrechtliche Überwachung eines Handys zu einem anderen als dem angegebenen Zweck, gelinde gesagt, eine Untertreibung. Das ist schlicht illegal und müsste allein zur Suspendierung des Beamten führen.

     

    Außerdem: Einen gebrauchten Jaguar kriegen Sie schon für wenig Geld. Und selbst wenn Dennis J. mehr als ein "Eierdieb" gewesen sein sollte, rechtfertigt das wohl kaum diese Behandlung. Selbst ein Mörder genießt glücklicherweisen den Schutz des Rechts. Sind Sie für eine Polizei, die handelt wie in schlechten Action-Filmen, für die Aufhebung der Gewaltenteilung, am Ende sogar für die Todesstrafe? Wenn nicht, sollten Sie mal darüber nachdenken, welche Konsequenzen ihr Dank an den übereifrigen Polizisten hat.

  • H
    hosrt

    @von Einfach Ich: da stand "Vor Gericht sagt R., er habe schießen müssen, weil sein Leben und das seiner zwei an dem Einsatz beteiligten Kollegen in Gefahr gewesen sei."

    wenn seine Kollegen also vor oder hinter dem Jaguar standen, genügte ein handelsüblicher Jaguar durchaus ein Notwehrsituation zu erstellen. Ein seitwärts fahrender Jaguar wäre dafür nicht notwendig.

  • L
    Loler

    also mal als erstes is es schon ziemlich peinlich, wenn man einen kommentar zu einem Thema schreibt, dessen Text man nicht mal richtig versteht nech George Clooney. Denn wer Rotti von denen is, solltest du nochmal nachlesen. Lesen, begreifen dann schreiben.

  • R
    Raphael

    @"Geroge Clooney"

     

    Rotti soll der Nick des angeklagten Polizeibeamten sein, bitte genauer lesen.

     

    Im übrigen finde ich es immer wunderbar, wenn Menschen, die so viel auf Rechtstaatlichkeit geben, kein Problem damit haben, dass Kriminelle bei Polizeieinsätzen sterben, selbst wenn sie "nur" Diebstähle begangen haben. Irgendwie sieht das Gesetz dafür nicht die Todesstrafe vor, da darf man doch mal fragen, ob denn alles im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zugegangen ist. Wir sind hier schließlich nicht in den USA oder Mexiko, wo nicht wenige Kriminelle bis an die Zähne bewaffnet sind und sofort losballern, wenn sie einen Polizisten sehen, überspitzt ausgedrückt. Hierzulande sollte man dann vielleicht doch nicht gleich ohne Vorwarnung den "finalen Rettungsschuß" ansetzen...

     

    Wie auch immer der genaue Tathergang war, das der beschuldigte Polizeibeamte aus 1,50m sein ganzes Magazin gelehrt hat, finde ich schon etwas bedenklich. Kling nach ziemlicher Überreaktion.

     

    Naja, warten wir das Urteil ab...

  • TM
    Thomas Müller

    Die Bewertung, es handele sich um einen Eier- oder Strauchdieb scheint mir deutlich verharmlosend zu sein, wenn man bedenket, dass das Vorstrafenregister 160 Eintragungen ausweist und der Getötete mit drei Haftbefehlen schon seit längerer Zeit gesucht wurde.

  • DG
    Dirk Gober

    Wenn sich die taz hier schon zum Staatsanwalt aufschwingt, sollte sie sich dessen bewußt sein, daß Staatsanwälte - obwohl sie es in der Praxis oft "vergessen" - verpflichtet sind, neben belastenden auch entlastende Momente zu suchen.

     

    Die taz, wie jede "normale" Staatsanwaltschaft auch, schwingt sich zum Nur-Ankläger auf; Entlastendes wird nur dem Kriminellen zugestanden.

     

    Die Sache ist einfach: ein Serienkrimineller hat nunmal ein "Berufsrisiko" zu tragen; selbst wenn der Polizist nicht in Notwehr geschossen hätte, hätte Dennis seinem Tod entgehen können, indem er seine kriminelle Laufbahn beendet, aber es war wohl einfacher, seinen Lebensunterhalt nicht durch stinknormale Arbeit, oder meinetwegen HartzIV zu bestreiten, und wer einen Jaguar ährt, dürfte kaum am Hungertuch nagen. Es war seine vollkommen freie Entscheidung, sich ins Risiko zu stürzen, also werde ich ihm auch keine Träne nachweinen.

     

    Ein toter Krimineller ist immer noch besser als ein toter Polizist, nach dem auch die Linken schreien würden, wenn sie gefähredet wären. Leute wie Dennis sind hingegen keine Hilfe. Seine Freunde zu zitieren war ohnehin unsinnig. Hätte jemand im Ernst erwartet, daß diese sagen: "Ja, Dennis war kriminell und das mußte irgendwann geschehen".

    Was ist das denn für ein Sprechblasen und Klischee-Journalismus? Auf der einen Seite die bösartige Polizei auf der anderen Krimninelle (idealerweise mit Migrationshintergrund), die natürlich von der noch bösartigeren Gesllschaft auf die andere Seite des Gesetzes getrieben wurden. Man könnte meinen, solche Artikel würden von Rosamunde Pilcher geschrieben.

  • L
    Leidkultur

    Vorweg: Ich finde es nicht lustig oder gut, wenn ein Mensch getötet wird uns auch die Mutter- mag sie as.zial bis ins Mark sein, so zumindest ließ ein damals veröffentlichtet Video vermuten- hat es nicht verdient, ihr Kind zu verlieren...aber dass die taz hier fast liebevoll, zumindest verharmlosend von "Strauchdieben, Eierdieben" schreibt und sich das Ganze liest, als wäre der Gesuchte eigentlich ein ganz netter Kerl gewesen, geht mir persönlich doch etwas zu weit. Liebe taz, auch ständig geklaute Fahrräder, Handys, Geldbörsen usw. und kleine Brüche in die eigene Wohnung zählen zu Kleinkriminalität und sind richtig ärgerlich für die Opfer. Meine bislang geklauten Fahrräder aus unserem Hinterhof waren obendrein noch ein teures Vergnügen.

  • T
    teo

    @George

     

    Wer lesen kann, ist hier klar im Vorteil:

     

    "Rotti" ist angeklagte Polizist. Nicht der Eierdieb, den er abgeknallt hat.

     

    Unsere Polizei ist eine einzige Katastrophe.

  • GC
    George Clooney

    Dass die Kumpels von Rotti ständig verdächtigt werden, könnte auch mit ihren Lebensläufen zusammenhängen: In den Knast kommt man ja nicht wegen einer geklauten Dose Biers. ... Und Rotti fuhr wirklich mit nem Jaguar durch die Gegend? Erbschaft? Ich will ja nicht so schlecht über den Jungen denken, wie die Taz über Herrn R. schreibt. Dessen Methoden dürften zwar rechtsstaatlich grenzwertig sein, aber dennoch: Danke Herr R., dass es Leute wie sie gibt. Diese Strauchdiebe sind keine Sympathieträger, es sind Kriminelle!

  • EI
    Einfach Ich

    Wenn die Schüsse, wie im Artikel erwähnt, tatsächlich aus einem Winkel von 90° das Auto von der Seite getroffen haben, dann verschließt sich mir, wie das Notwehr gewesen sein soll. Oder können Jaguars neuerdings seitwärts fahren?

     

    Ich denke, das war eher Totschlag.