Prozess um Thälmann-Denkmal: Mit der Faust
Drei Männer sollen versucht haben, den Abriss des Thälmann-Denkmals in Königs Wusterhausen zu verhindern.
Als die Polizisten die Belastungszeugen in Saal 7 des Amtsgerichts Königs Wusterhausen führen, könnte es ernst werden für die Angeklagten Mathias R., Ringo E. und Johannes O. Den drei jungen Männern wird vorgeworfen, sich im Mai 2010 dazu verabredet zu haben, einen Bagger anzuzünden, um den Abriss der früheren Ernst-Thälmann-Gedenkstätte im Ortsteil Ziegenhals zu verhindern. Dass die drei Männer zwischen 20 und Mitte 30 zuvor zu Demos gegen den Abriss aufgerufen hatten, ist unstrittig.
Eine erste Verhandlung war gescheitert, nachdem die Verteidiger moniert hatten, dass ihre Mandanten durch die Berichterstattung verschiedener Medien vorverurteilt worden seien. Im Spiegel seien sie als autonome Autozündler dargestellt worden, die Super Illu habe unerlaubterweise Fotos der Angeklagten veröffentlicht. Zudem hatte die damalige Richterin selbst zur Debatte gestellt, ob sie das Verfahren unvoreingenommen führen könne: „Jeder, der hier in der Gegend wohnte oder wohnt, konnte den Abriss nicht billigen.“ Sie wurde ausgetauscht.
Am Mittwoch folgte nun der zweite Anlauf. Wieder verlangten die Verteidiger, dass der Prozess wegen gravierender Verfahrensfehler eingestellt werde: An der Vorverurteilung habe sich nichts geändert. Im Gegenteil – eine Pressemitteilung, die das Amtsgericht kürzlich verschickt hat, habe alles noch verschlimmert. Denn die sei ebenfalls so formuliert, als ob die Schuld der Männer bereits bewiesen sei.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Einer der Angeklagten, Ringo E., bleibt für eine Weile mit verschränkten Armen an seinem Platz sitzen. In seinem knallroten IG-Metall-Shirt wirkt er eher wie ein Prozessbeobachter als ein Angeklagter. Johannes O., ein schmächtiger Geschichtsstudent Anfang 20, scherzt viel und scheint zuversichtlich.
Wieder im Gerichtssaal, die Polizisten bringen die Zeugen. Wird es nun ernst? Nein – die Richterin blickt in die Runde und gibt dem Vorschlag der Verteidiger statt: „Der Termin wird ausgesetzt. Wir übergeben die Beschwerde an das Landgericht Potsdam.“ „Das war ein wichtiger Erfolg“, sagt ein Verteidiger. „Damit wird anerkannt, dass es eine Vorverurteilung gab.“
Wann sich die drei Angeklagten nun verantworten müssen, ist unklar. „Je nachdem, wie die in Potsdam arbeiten“, sagt einer der Anwälte. „Vielleicht in zwei Wochen, vielleicht in zwei Jahren.
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