Prozess um Oury-Jalloh-Feuertod: Polizist bricht sein Schweigen
Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in seiner Zelle in Dessau spricht der angeklagte Polizist erstmals über ignorierte Hilferufe.
MAGDEBURG dapd | Der wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh angeklagte Polizist hat am Freitag vor dem Magdeburger Landgericht überraschend sein Schweigen gebrochen. In einer persönlichen Erklärung schilderte der 50-Jährige, der damals als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für die Abläufe im Dessauer Polizeirevier trug, den tragischen Verlauf des Unglücks. Der Mann sagte, dass ihm der Vorfall leidtue, fremdenfeindliche oder rassistische Motive wies er ausdrücklich zurück.
Der an Händen und Füßen gefesselte Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in seiner Zelle gestorben. Er war zuvor in Gewahrsam genommen worden, weil er in betrunkenem Zustand mehrere Frauen belästigt haben soll. Der angeklagte Polizist soll den Feueralarm mehrfach ignoriert haben, wurde aber 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil im vergangenen Jahr aufgehoben hat, steht der Polizist seit Anfang Januar erneut vor Gericht.
Der Angeklagte gab an, zunächst aus der Sprechanlage "Rufe und rasselnde Geräusche" gehört zu haben. Weil er ein Telefonat führte, habe er den Lautsprecher heruntergedreht. Eine Kollegin habe die Anlage aber wieder aufgedreht. Kurz darauf sei der Feuermelder angesprungen. Das Signal habe er abgedreht und die Schlüssel geholt. Wenige Augenblicke später sei die Anlage erneut angesprungen.
Beim Öffnen der Zellentür sei ihm dichter Rauch entgegengekommen. Daraufhin habe er einen Feuerlöscher aus einem Streifenwagen geholt. Wegen des Rauches habe er jedoch nicht löschen können und die Feuerwehr gerufen. "Erst später ist mir bewusst geworden, dass Jalloh bei dem Unglück gestorben ist."
Die Verhandlung soll mit der Befragung des angeklagten Polizisten am 1. Februar fortgesetzt werden. Die Verteidigung kündigte an, dass der Angeklagte die Fragen umfassend beantworten werde.
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