Prozess um Liechtensteiner Bank: Steuersünder erstreitet 7,3 Millionen
Ein Steuersünder hat in Liechtenstein eine Bank auf 7,3 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Und bekommt Recht. Die Bank habe zu spät über den Datendiebstahl informiert, meinen die Richter.
FRANKFURT/MAIN dpa | Während in Deutschland über den Ankauf weiterer Daten mutmaßlicher Steuersünder diskutiert wird, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss 7,3 Millionen Euro als Entschädigung für eine Bewährungsauflage in gleicher Höhe zahlen. Der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Uwe Öhri bestätigte das Urteil am Montag.
Nach dem erst vergangene Woche veröffentlichten Urteil des Fürstlichen Landgerichts von Liechtenstein informierte das Geldinstitut den Kläger "pflichtwidrig zu spät vom Datendiebstahl" und machte damit eine strafbefreiende Selbstanzeige unmöglich. Ersatz für die von dem Kläger nachentrichteten knapp 6,3 Millionen Euro Steuern steht ihm dagegen nach der Entscheidung nicht zu.
Das erstinstanzliche Urteil ist nach Angaben des Sprechers noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der betroffenen LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat inzwischen Berufung angekündigt.
Der Datendieb war dem Blatt zufolge ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Kundendaten von mehreren hundert Bundesbürgern, darunter der damalige Postchef Klaus Zumwinkel für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planten, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden, schreibt die Zeitung.
Die Muttergesellschaft LGT, die nach eigenen Angaben mögliche Strafzahlungen begleichen wird, erwartet allerdings keine Klagewelle: "Wir sehen das als außergewöhnlichen Fall", erklärte Firmensprecher Christof Buri.
Dritte Verhandlungsrunde für Steuerabkommen mit der Schweiz
In der Affäre um Steuersünder-Dateien aus der Schweiz bemüht sich Bundeskanzlerin Angela Merkel derweil um Schadensbegrenzung. Wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Montag mitteilte, telefonierte Merkel am Samstag mit der Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard. Beide hätten beteuert, dass das gutnachbarliche Verhältnis nicht belastet werden solle, sagte Wilhelm. Die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen sollten zu einem Abschluss gebracht werden.
Der Sprecher des Finanzministeriums, Michael Offer, kündigte eine dritte Verhandlungsrunde für März an. Die beiden ersten Runden im September und Dezember 2009 seien konstruktiv verlaufen, sagte er. Nun müssten noch einige offene Punkte geklärt werden. Bei der Revision des Doppelbesteuerungsabkommens gehe es um die Amtshilfeklausel. Der Austausch der Steuerdaten müsse nach OECD-Standard ermöglicht werden, sagte Wilhelm. Damit sollten Konstellationen wie die jetzige vermieden werden.
Doch keine Sondersitzung in Stuttgart
Das Kabinett des scheidenden baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger kam am Montag nun doch nicht zu einer Sondersitzung über den Ankauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Steuersünder zusammen. Zur Begründung erklärte die Staatskanzlei, dass die zuständigen Ressorts zunächst die damit verbundenen rechtlichen und sachlichen Fragen umfassend klären wollten, bevor eine Entscheidung getroffen werde.
Dabei sollten soweit wie möglich insbesondere die aktuellen Entwicklungen in Bayern, aber auch die Sachverhalte in Nordrhein-Westfalen sowie der frühere Ankauf von steuererheblichen Daten aus Liechtenstein im Hinblick auf die Vergleichbarkeit einbezogen werden. In Stuttgart wird am Mittwoch der Nachfolger des zur EU-Kommission wechselnden Ministerpräsidenten Oettinger gewählt. Neuer Regierungschef soll der bisherige CDU-Fraktionschef im Landtag, Stefan Mappus, werden.
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