Prozess um Häuserkampf: Sympathie für den Angeklagten
Ein Aktivist muss wegen der Besetzung des Hauses Juliusstraße 240 Euro Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwältin verweigerte die Einstellung des Verfahrens.
Eigentlich sollte das Verfahren gegen Martin M. wegen der Hausbesetzung Juliusstraße 40 eingestellt werden - aber nur, wenn ein Geisterprozess stattfindet. Sichtlich verärgert über die große Öffentlichkeit ließ sich Staatsanwältin Sabine Hantel-Maschke am Donnerstag nun auf keinen Handel ein.
Verteidiger Gerrit Onken hatte beantragt, das Verfahren gegen M. einzustellen, weil zuvor die Polizisten Natascha-Patrizia Sch. und Dennis G. ausgesagt hatten, dass die Räumung des besetzten Hauses am 16. Oktober 2010 "völlig entspannt" abgelaufen sei. Und so musste der Altonaer Amtsrichter Wolfgang Rußler widerwillig doch ein Urteil fällen: 30 Tagessätze à acht Euro - also 240 Euro Geldstrafe.
Noch vor Tagen hatte die Staatsanwaltschaft dem Anwalt Gerrit Onken angeboten, an diesem ersten Prozesstag das Verfahren gegen Martin M. einzustellen. Die Bedingung: Die Häuserkampf-Aktivisten verzichten auf Pressearbeit und bleiben dem Verfahren vor dem Amtsgericht Altona fern.
Doch es kam anders: Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich rund 40 Unterstützer zu einer Volxküche. "Fight Repression and Gentrification" stand auf einem Transparent. Später ließen die Unterstützer den Verhandlungssaal 201 aus allen Nähten platzen. M. ging gegen Wohnungs-Leerstand in die Offensive. "Wir nehmen uns die Häuser - wir nehmen uns die Stadt."
M. gehört zu einer Gruppe Gentrifizierungsgegner, die das seit vier Jahren fast leer stehende Haus des Spekulanten-Clans Landschulze am 16. Oktober vorigen Jahres besetzt hatten. Das Haus wird verwaltet von Ernst-August Landschulze, der dafür bekannt ist, diverse Immobilien im Schanzenviertel spekulativ leer stehen zu lassen. Offizielle Eigentümerin des Gebäudes ist seine Tochter Maren Landschulze, die an jenem Abend Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt hatte.
Die beiden Polizeizeugen konnten nicht sagen, ob die Besetzer vor der polizeilichen Räumung zum Verlassen des Gebäudes überhaupt aufgefordert worden sind, freiwillig das Areal zu verlassen. Dies hätte ein polizeiliches Eingreifen überflüssig gemacht. Indes bescheinigte Polizistin Sch., dass Martin S. ihrer Aufforderung sich auszuweisen, "ohne Weiteres nachgekommen" sei. Dennoch ordnete der Gesamteinsatzleiter im Präsidium, Peter Born, die nachträgliche Ingewahrsamnahme für mehrere Stunden an. Eine Form der Freiheitsberaubung, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit einer Bauwagenplatz-Besetzung in der Altonaer Harkortstraße jüngst scharf verurteilt hat.
Dass diese "extra relevante Freiheitsberaubung" vielleicht als Sanktion gereicht hätte, so Onkel, und die "Empörung über die sozialen Missstände berechtigt" seien, sah Anklägerin Hantel-Maschke nun nicht mehr und verlangte eine Bestrafung für diese "gezielte Aktion", der Richter Rußler dann nachgekommen ist. Er führte im Urteil aus, dass es eine "geplante Aktion" gewesen sei, bei der die Haustüren verbarrikadiert und Knallkörper mitgebracht worden seien. Aber: "Es ist kein guter Zustand, Wohnungen leer stehen zu lassen", sagte Rußler. Er unterstellte auch als "wahr", dass Landschulze mehrfach gegen die Zweckentfremdungsverordnung verstoßen habe. Protest dagegen sei legitim, aber eben nicht in dieser Form, sagte Rußler. "Deshalb mussten sie dieses Verfahren über sich ergehen lassen."
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