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■ RechtsaußenProzeß neu aufgerollt

Karlsruhe (dpa) – Der Konstanzer Friedhofsschänder-Prozeß muß nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs neu aufgerollt werden. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hoben die Richter das Urteil des Landgerichts Konstanz vom Juni vergangenen Jahres gegen drei von vier Angeklagten wegen Schändung eines jüdischen Friedhofes, versuchter gefährlicher Körperverletzung und versuchter Brandstiftung auf. Das Landgericht hatte damals Strafen zwischen zwei und vier Jahren verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.

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