Prozess im Todesfall Diren Dede: Der Hausbesitzer war froh
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Hausbesitzer vor, den 17-jährigen Diren vorsätzlich erschossen zu haben. Das Gericht spielt Telefonmitschnitte vor.
MISSOULA afp | Hausbesitzer Markus K. hat sich in der Tatnacht Ende April erleichtert über den Tod des Hamburger Austauschschülers Diren Dede geäußert. „Vergiss nicht, dass der Junge dabei war, eine Straftat in unserem Heim zu begehen“, sagte der Angeklagte kurz nach den tödlichen Schüssen auf den 17-Jährigen in einem Telefongespräch mit seiner Lebensgefährtin Janelle P. Der Mitschnitt wurde am Donnerstag im Gerichtssaal vorgespielt.
„Alle sollten frohlocken, dass sich unsere Nachbarn jetzt sicherer fühlen können“, sagte der Todesschütze weiter. Das Telefonat hatte er aus der Untersuchungshaft geführt. K. war nur eine Nacht im Gefängnis, bevor er auf Kaution freigelassen wurde. Er verbrachte Stunden am Telefon mit Janelle P.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Hausbesitzer vor, den 17-jährigen Diren vorsätzlich erschossen zu haben. Die Verteidigung dagegen argumentiert, K. habe seine Familie vor einem Einbrecherring schützen wollen. Der Austauschschüler war in der Nacht zum 27. April in dessen halboffene Garage eingedrungen. Nach Angaben seines besten Freundes handelte es sich bei dem sogenannten Garage-Hopping um eine Mutprobe.
In den aufgezeichneten Gesprächen machte der 30-Jährige widersprüchliche Angaben darüber, was genau sich in der Garage seines Hauses abspielte. An einer Stelle sagte K., er habe nichts sehen können und gefürchtet, der Eindringling werde ihn wie ein Bulle aus dem Dunkeln heraus anspringen. Später sagte er, er habe durchaus etwas gesehen. „Ich dachte, er hatte was in der Hand. Ich fühlte mich echt bedroht. Ich geriet in Panik“, sagte der Angeklagte laut dem Telefonmitschnitt.
K. äußerte sein Unverständnis darüber, dass er der vorsätzlichen Tötung beschuldigt wird und lebenslänglich hinter Gitter kommen könnte. Er kündigte an, sich auf die sogenannte Castle-Doktrin zu berufen. In Montana und vielen anderen US-Bundesstaaten dürfen Hausbesitzer tödliche Gewalt anwenden, sofern nachvollziehbar ist, dass sie um Leib und Leben fürchteten. Andernfalls drohen zehn bis hundert Jahre Haft. Der Prozess zu dem Tod des 17-jährigen Deutschen vor dem Bezirksgericht von Missoula läuft voraussichtlich noch bis 19. Dezember.
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