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Prozess gegen französischen ExpräsidentChirac schuldig gesprochen

Im Prozess wegen Veruntreuung ist der ehemalige französische Präsident Jacques Chirac zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Verteidigung erwägt, Berufung einzulegen.

Veruntreute nach Ansicht des Gerichts öffentliche Gelder: Jacques Chirac. Bild: dapd

PARIS dapd | Der frühere französische Staatspräsident Jacques Chirac ist von einem Pariser Gericht der Veruntreuung öffentlicher Mittel und der illegalen Parteienfinanzierung schuldig befunden worden. Es verurteilte den 79-jährigen konservativen Politiker deswegen am Donnerstag zu einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Chirac nahm an der Urteilsverkündung nicht teil, nachdem ihm Ärzte bescheinigt hatten, unter schweren Gedächtnisstörungen zu leiden. Er ist das erste französische Staatsoberhaupt der Nachkriegsära, das sich einem Strafprozess stellen musste.

Das Gericht fand Chirac schuldig, in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister von 1977 bis 1995 fiktive Stellen geschaffen zu haben, um damit politische Verbündete zu bezahlen. Ihm wurde die Veruntreuung öffentlicher Mittel, Vertrauensbruch und der Tatbestand des illegalen Interessenkonflikts vorgeworfen. Chirac hat alle Vorwürfe zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, beim Strafmaß Chiracs Alter, Gesundheitszustand und den Status als ehemaliger Präsident berücksichtigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor wegen der angeblich zu dünnen Beweislage für die Einstellung des Verfahrens plädiert. Dem folgte das Gericht nicht. Seine Tat sei Teil "einer Folge lang andauernder und ständig wiederholter Praktiken" in der französischen Parteifinanzierung, hieß es in dem Urteil.

Chiracs Anwalt, Georges Kiejman, sprach von einer "enttäuschenden Entscheidung". "Ich hoffe, dass das Urteil nicht in irgendeiner Weise die tiefe Zuneigung der Franzosen zu Jacques Chirac verändert", sagte Kiejman nach der Urteilsverkündung. Er werde das Urteil gemeinsam mit seinem Mandanten prüfen und darüber entscheiden, ob Berufung eingelegt werden solle.

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1 Kommentar

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  • K
    kurt

    na da hätt er mal besser sein ehrenwort gegeben.

    hätt er sich von seinem dicken oggersheimer kumpel abschauen können.