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Prozess gegen Holocaust-Leugner6.500 Euro Strafe für Williamson

Auch in zweiter Instanz wurde der umstrittene Bischof Richard Williamson verurteilt. Der Holocaust-Leugner soll wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe zahlen.

In Abwesenheit verurteilt: Richard Williamson. Bild: dpa

REGENBURG taz/afp | Der erzkonservative Bischof Richard Williamson soll zahlen. Zu 6.500 Euro Strafe hat das Landgericht Regensburg den Holocaust-Leugner gestern in zweiter Instanz verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 12.000 Euro gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Schon das Amtsgericht Regensburg hatte den heftig umstrittenen Traditionalistenbischof in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung verurteilt. Gegen die Strafzahlung von 10.000 Euro hatten aber sowohl seine Anwälte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die beiden Urteile wurden in Abwesenheit des 71-jährigen Williamson getroffen – auch zur gestrigen Verkündung war er nicht erschienen.

Williamson hatte im Herbst 2008 einem schwedischen Fernsehsender ein Interview gegeben. Im Verlauf des Gesprächs hatte er den Holocaust geleugnet, indem er die Existenz von Gaskammern während des NS-Regimes abgestritten hatte. Auch, so sagte er damals, hätten die Nazis nicht sechs Millionen Juden umgebracht, sondern 200.000 bis 300.000.

Die Äußerungen hatten damals auch deshalb international für Aufregung gesorgt, weil der Fall bekannt wurde, als Papst Benedikt XVI. wenige Monate nach dem Interview die Exkommunikation von Bischof Williamson und drei weiteren Geistlichen der erzkonservativen Piusbruderschaft ausgesetzt hatte. Sie waren aus der Kirche ausgeschlossen worden, weil der damalige Papst Johannes Paul II ihre Priesterweihen nicht anerkannte.

Die Katholische Kirche, jüdische Verbände und auch große Teile der Öffentlichkeit reagierten mit Unverständnis und Empörung auf die Aufhebung der Exkommunikation im Januar 2009. Der Vatikan reagierte erst spät und nur zögerlich auf die Kritik.

Am Ende entschuldigte sich Benedikt XVI. in einem Brief an die fast 5.000 katholischen Bischöfe. Er habe, so hieß es, erst von der Holocaust-Leugnung erfahren, als die Entscheidung zur Rücknahme der Exkommunikation längst gefallen gewesen sein. Dennoch räumte er Pannen ein, rechtfertigte seine versöhnliche Haltung gegenüber der Piusbruderschaft aber ausdrücklich. Die Haltung der Piusbruderschaft zum Holocaust ist jedoch hinreichend bekannt.

Die deutsche Sektion des Piusbruderschaft hat sich inzwischen von Williamson distanziert. Dieser habe ein "nachhaltiges Problem mit der Realitätserkennung", hatte der Rechtsvertreter der Gemeinschaft im Prozess gesagt.

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2 Kommentare

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  • WB
    Wolfgang Banse

    Strafmaß zu niedrig

    Das Strafmaß gegen Bischof Richard Williamson ist zu niedrig,im Bezug auf seine Holocaust-Leugnung.

    Gegen dieses ergangene Urteil sollte Rechtsmittel eingelegt werden.

    Auch sollte Bischof Williamson zur unerwünschten Person erklärt werden und ihm der Aufenthalt in der Bundesrepublik-

    Deutschland untersagt werden.

  • JK
    Jana Keller

    Unsere Justiz kann doch kein Mensch mehr ernst nehmen.

     

    Wer historische Tatsachen leugnet wird streng bestraft, wer aber Kinder misshandelt, in ihrer Gesundheit schädigt oder letztendlich umbringt wird von unseren Richtern freigesprochen, wenn der Täter als Entschuldigung vorbringt, dass sein gesundheitsschädlicher Tabakrauch eine Tradition darstelle, die nicht verboten werden könne.

     

    Es ist schon merkwürdig, wie (nikotin?)vernebelt unsere Richter sein können. Bei prügelnden Eltern gilt das per Grundgesetz verbriefte Recht auf körperliche Unsversehrtheit, bei rauchenden Eltern wird dieses Recht ohne mit der Wimper zu zucken außer Kraft gesetzt. Da soll noch einmal einer sagen, wir würden in einem Rechtsstaat leben.