Prozess gegen Asylaktivisten in Österreich: Nachruf kommt teuer

Ein österreichisches Gericht bestätigt die Verurteilung eines Asylaktivisten. Der hatte die verstorbene Innenministerin Proskop als "abgestumpfte Schreibtischtäterin" bezeichnet.

Darf weiter nicht "Ministerin für Folter und Deportation" genannt werden: Österreichs verstorbene Innenministerin Prokop. Bild: dpa

WIEN taz "Ministerin für Folter und Deportation" darf man die im Dezember 2006 verstorbene österreichische Innenministerin Liese Prokop auch weiterhin nicht nennen. Ein dahingehendes Urteil wegen übler Nachrede des Landesgerichts Wien gegen Michael Genner, Vorsitzender des Vereins Asyl in Not, wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht bestätigt. Weder Genner noch sein Anwalt Wolfgang Rainer zeigten sich vom Spruch des Richtersenats unter Ernest Maurer überrascht.

Die Privatanklage wegen übler Nachrede war von Gunnar Prokop, dem Witwer der Politikerin, eingereicht worden. Genner hatte kurz nach dem unerwarteten Tod der Innenministerin auf der Homepage des Vereins Asyl in Not die "gute Nachricht zum Jahresbeginn" gefeiert. In seinem Nachruf bezeichnete er Prokop als "abgestumpfte Schreibtischtäterin", die sich als "Werkzeug einer rassistisch verseuchten Beamtenschaft" hergegeben habe. Er machte sie verantwortlich für psychische Folter, die durch das unter ihrer Ägide erarbeitete Asyl- und Fremdenrecht ermöglicht und toleriert werde.

Seit der Gesetzesreform können auch traumatisierte Asylwerber in Abschiebehaft genommen werden, wenn der Verdacht besteht, ein anderer Staat könne für den Asylantrag zuständig sein. In der Praxis wurden Dutzende tschetschenische und andere Flüchtlinge, an deren Traumatisierung laut Psychologen kein Zweifel bestand, gleich nach ihrer Ankunft eingesperrt.

Michael Genner hat in zahllosen Fällen zugunsten dieser Flüchtlinge Verwaltungsbeschwerde erhoben und letzten Endes vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Die menschenrechtswidrige Praxis wurde abgestellt. Anwalt Rainer führte an, Prokop hätte Folter in Kauf genommen, um künftige Asylwerber abzuschrecken. So hatte sie es in den Fernsehnachrichten abgelehnt, sich bei einem afrikanischen Abschiebekandidaten, der von Polizisten schwer misshandelt wurde, zu entschuldigen. Der Mann sei schließlich ein verurteilter Drogendealer gewesen.

Genner, der zu 1.200 Euro Strafe oder 60 Tagen Haft verurteilt wurde, will sich an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg wenden. Der hat in ähnlichen Fragen schon mehrmals zugunsten der Pressefreiheit entschieden.

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