Prozess gegen Anwar S.: Das markante T-Shirt der syrischen Miliz
Im Prozess gegen den mutmaßlichen syrischen Milizenführer Anwar S. rekonstruiert ein BKA-Ermittler vor dem Kammergericht die Taten aus dem Jahr 2011.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Das Bild auf der Leinwand im Saal des Kammergerichts ist grobkörnig. Es zeigt den Innenraum der Amina-Moschee im syrischen Aleppo im Juli 2011. Inmitten eines Menschenchaos – zwischen flüchtenden Gläubigen nach dem Freitagsgebet und Männern mit Schlagstöcken – taucht ein Mann immer wieder auf. Er trägt ein markantes gestreiftes Shirt. Schwarz, weiß, hellblau. In der rechten Hand hält auch er einen Schlagstock. Hebt den Arm – vermeintlich, um wenig später zuzuschlagen.
Der Mann, der in diesem heimlich gefilmten Video zu sehen sein soll, sitzt nun schon zum zweiten Mal in einem Glaskasten im Gerichtssaal des Kammergerichts Berlin. Anwar S. trägt heute keine Streifen. Er klopft bei technischen Problemen gegen das Glas, diskutiert kurz mit seiner arabischsprechenden Verteidigerin, beschwert sich, dass er seine Dolmetscher nicht laut genug hört. S. soll ein lokaler Anführer der berüchtigten Shabiha-Miliz sein, der damalige regimekritische Demos in Aleppos Viertel Saif al-Dawla „im Keim ersticken“ sollte.
Videos als Schlüssel zur Identifizierung
An diesem zweiten Prozesstag spricht der BKA-Beamte Matthias G. im Zeugenstand, der das Verfahren über ein Jahr geleitet hat. Wie überführt man jemanden einer Tat in Syrien, die mittlerweile knapp 15 Jahre zurückliegt?
Die wichtigsten Indizien waren Pixel. Nichtregierungsorganisationen wie das „Syrian Center for Legal Studies and Research“ oder „Mnemonic“ haben die Videos gesichert und ihm geschickt, die S. belasten. Der Ermittler beschreibt, wie er die Moschee identifizieren konnte, in der S. in dem „markanten“ Shirt einen Teil seiner Taten begangen haben soll: Einen spezifischen Strommast, einen Baum, der ins Bild hing, und ein hervorstehendes Rohr über einem Torbogen habe er mithilfe von Satellitenaufnahmen abgleichen können. Dort soll S. laut Staatsanwaltschaft mit weiteren Milizionären auf seine Opfer gewartet haben.
In einer Aufnahme, die das Gericht zeigt, ist außerdem zu sehen, wie Männer eine metergroße syrische Nationalflagge mit ausgestreckten Armen über ihren Köpfen ausgebreitet halten. Laut dem BKA-Beamten G. sollte das kein Zeichen von Patriotismus, sondern ein mobiler Sichtschutz sein: Passanten sollte so die Sicht darauf erschwert werden, wie Menschen in der Moschee verhaftet, zusammengeschlagen und vereinzelt in Militärfahrzeuge verschleppt wurden. Die Verteidigung wendet bei der Sichtung weiterer Fotos vom Tattag aber ein, dass es durch die Menschenmenge ohnehin schwer zu erkennen gewesen sein muss, was genau vor sich ging.
Das System der Folter
Es geht dabei nicht um isolierte Schlägereien. Die Anklageschrift zeichnet das Bild einer engen Abstimmung zwischen der Miliz, der S. angehört haben soll, und den syrischen Geheimdiensten. S. soll Regimegegner nicht nur drangsaliert, sondern sie militärischen Geheimdiensten bewusst zur Folter übergeben haben.
Acht konkrete Fälle führt die Staatsanwaltschaft an, die meisten im Anschluss an Freitagsgebete zwischen April und November 2011. Erst die Handlungen von S. vor Ort sollen spätere Inhaftierungen ermöglicht haben. Die Gefangenen sollen stundenlang zum Stehen gezwungen, auf ihren nackten Rücken ausgepeitscht und psychisch gefoltert worden sein, indem sie unter anderem die Misshandlungen ihrer Mithäftlinge mitansehen mussten. Laut Anklage soll S. genau gewusst haben, was den Menschen blühen würde, als er sie den berüchtigten Geheimdienstabteilungen 291 und 215 übergab.
Der Privatmann S.
2015 kam S. nach Deutschland, um einer seiner Partnerinnen und den gemeinsamen Kindern zu folgen. Er liebe sein Land, habe er bei der Einreise angegeben, eigentlich wolle er nicht nach Deutschland. Nur für seine Kinder sei er hergekommen. In Deutschland gibt es zudem eine unabhängige Strafanzeige gegen S. aus dem März 2024. Er soll einer Partnerin nach einem Streit Geld gestohlen und unerlaubt mit einem Auto davongefahren sein.
Die Ermittler fanden Facebook-Profile von ihm. Dort posierte er vor Autos und zeigte sich glücklich in einem Neuköllner Café. Als die Polizei Ende September vergangenen Jahres seine Wohnung im gleichen Stadtteil frühmorgens stürmte, habe sich der mutmaßliche Milizionär kooperativ verhalten. Trotz allem bestritt er, die Taten begangen zu haben.
Der Prozess, in dem bei den nächsten Terminen ein weiterer BKA-Beamter und ein Zeuge aussagen sollen, steht erst am Anfang.
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