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■ NSProzeß eingestellt

Karlsruhe (dpa) – Der Mordprozeß gegen den mutmaßlichen ehemaligen SS-Unterscharführer Heinrich Kühnemann vor dem Landgericht Duisburg muß eingestellt werden. Der unter anderem wegen der Ermordung von sechs jüdischen Häftlingen im Konzentrationslager Auschwitz angeklagte Kühnemann sei verhandlungsunfähig und ohne ihn dürfe nicht weiterverhandelt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit wurden Beschlüsse des Landgerichts Duisburg aufgehoben, wonach trotz der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten in seiner Abwesenheit der Prozeß fortgesetzt werden sollte. Der heute 74 Jahre alte Kühnemann soll zwischen 1943 und 1945 sechs jüdische Häftlinge ermordet und Beihilfe zu vielfachem Mord an jüdischen Deportierten geleistet haben.

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