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Prozeß 1

Wegen mehrmaligem Verstoß gegen die regelmäßige persönliche Meldepflicht ist Christian Worch, Chefideologe der rechtsextremen „Nationalen Liste“, gestern vom Hamburger Landgericht zu einer Geldstrafe von 7500 Mark verurteilt worden. Die Führungsaufsicht war Worch 1983 nach der Verbüßung einer Haftstrafe verordnet worden. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 11.000 Mark gefordert; Worch kündigte Berufung an.

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