Prominenter Aufruf für Iranerin: Aschtianis Freilassung gefordert

Prominente aus der ganzen Welt haben die Freilassung der zum Tod durch Steinigung verurteilten Iranerin Aschtiani gefordert. Das Staatsfernsehen erklärte, eine Vollstreckung sei nicht vorgesehen.

Protest in vielen Ländern der Welt: Hier kämpfen Frauenrechtlerinnen vor der iranischen Botschaft in Kiew für die Freilassung. Bild: dpa

LONDON afp/dpa | Mehr als 80 Persönlichkeiten aus aller Welt haben in einem offenen Brief an die iranische Führung die sofortige Freilassung der zum Tod durch Steinigung verurteilten Iranerin Sakine Mohammadi Aschtiani gefordert. Sie habe "genug gelitten", heißt es in dem unter anderen von dem US-Schauspieler Robert Redford und dem britischen Musiker Sting unterzeichneten Schreiben, das die Zeitung The Times am Montag veröffentlichte. Nachdem die Regierung in Teheran unter internationalem Druck die Hinrichtung durch Steinigung wegen Ehebruchs ausgesetzt habe, versuche sie nun die Anklage wegen Ermordung ihres Ehemanns wiederzubeleben.

Aschtiani habe bereits fünf Jahre im Gefängnis verbracht und 99 Peitschenhiebe erhalten, heißt es in dem Brief, der an das geistliche Oberhaupt im Iran, Ajatollah Ali Chamenei, sowie den Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad gerichtet ist. Dagegen sei der wegen Mordes an ihrem Ehemanns verurteilte Mann, mit dem sie angeblich eine Affäre gehabt habe, auf freiem Fuß.

Zu den Unterzeichnern des Schreibens zählen die Schauspieler Mia Farrow, Robert de Niro, Juliette Binoche und Isabelle Hupert, die Literaturnobelpreisträger Wole Soyinka und V. S. Naipaul sowie der frühere französische Außenminister Bernard Kouchner, der britische Oppositionsführer Ed Miliband und die EU-Außenministerin Catherine Ashton.

Das iranische Staatsfernsehen hatte vergangenen Freitag berichtet, eine Vollstreckung der Strafe sei nie vorgesehen gewesen. "Das war 2006 ein symbolisches Urteil, das im Gericht auch nicht von allen Richtern bestätigt wurde", hieß es in einem Bericht des englischsprachigen Kanals Press TV. Ob der Frau nun der Tod durch den Strang droht oder sie mit einer Haftstrafe rechnen kann, blieb offen.

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