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Promillegrenze gesenkt

BERLIN ap ■ Trunkenheit am Steuer kann künftig bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille mit dem Entzug des Führerscheins bestraft werden. Diese gesetzliche Regelung beschloss der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition. Zuvor war es zwar bereits bei 0,5 Promille verboten, Auto zu fahren, aber das Fahrverbot wurde erst ab 0,8 Promille verhängt. Kommunen können jetzt zudem Anwohnerparkzonen mit einer Länge von mindestens einem Kilometer einrichten.

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