Prof. Knochenbrecher

Köln (dpa) — Der Aachener Tierarzt Prof. Werner Küpper, der von Tierschützern vor allem wegen seiner Versuche an Hunden scharf kritisiert wird, darf weiterhin ungestraft „Knochenbrecher von Aachen“ genannt werden. Der 15. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts wertete in einem Berufungsverfahren die Bezeichnung „Knochenbrecher“ als „zulässige Meinungsäußerung“. Da Tierversuche ein Thema von großem öffentlichem Interesse darstellten, sei auch „schonungslose, übersteigerte Kritik“ ungeachtet ihres Wahrheitsgehaltes gerechtfertigt, hieß es in dem Urteil. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu.