Problem Schwarzarbeit: Putzjobs oft nicht ganz sauber

Jeder fünfte deutsche Haushalt hat schon mal Putzfrauen schwarz beschäftigt. Dabei könnten sich viele Auftraggeber eine angemeldete Haushaltshilfe leisten - und sie so versichern.

Oft wollen auch die Putzfrauen selbst lieber schwarz arbeiten. Bild: dpa

Anna H. fährt jede Woche mit dem Bus von Polen nach Berlin, um drei Tage lang für möglichst viele Haushalte zu putzen - anmelden würde sie sich dafür aber nie. Denn mit ihren Putzjobs verdienen Anna und ihr Mann genug Geld, um davon leben und ihr Kind versorgen zu können. Deutlich mehr also als die 400 Euro, die die Obergrenze bilden beim gesetzlich geregelten Minijob.

Jeder fünfte der rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland hat schon einmal eine Haushaltshilfe schwarzbeschäftigt - so wie Anna. Das ergibt eine am Montag vorgestellte Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Emnid im Auftrag der Minijob-Zentrale durchgeführt hat. In ihrem Bericht für das 4. Quartal 2008 zählt die Zentrale immerhin 162.000 angemeldete Minijobber, fast 140.000 mehr als bei ihrer Gründung im April 2003 und 10 Prozent mehr als 2007. Dennoch lassen rund 3,6 Millionen Haushalte in Deutschland immer noch schwarzarbeiten, das schätzt zumindest das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Das heißt: 95 Prozent aller Haushaltshilfen arbeitet noch immer schwarz. Das will die Minijob-Zentrale ändern.

Ihre Nachricht lautet: Haushaltshilfen anzumelden ist unkompliziert und kostet wenig, dafür bringt es handfeste Vorteile sowohl für ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen. Mehr als ein Viertel aller Befragten hatten angegeben, Schwarzarbeit vorzuziehen, um Geld zu sparen. Dabei kostet eine angemeldete Haushaltshilfe nach Angaben der Minijob-Zentrale nur 14,27 Prozent mehr. Dafür sind angemeldete Haushaltshilfen unfallversichert, erwerben geringe Rentenansprüche, bekommen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und haben Anspruch auf unbezahlten Urlaub.

Besonders viele Haushaltshilfen arbeiten für Besserverdienende. Jeder dritte Haushalt mit einem Nettoeinkommen von mehr als 2.500 Euro hatte laut Emnid-Umfrage schon einmal eine Haushaltshilfe schwarzbeschäftigt. Außerdem hat die Anmeldung auch für die Arbeitgeber Vorteile: Sie sind so gegen Arbeitsunfälle versichert und erhalten sogar steuerliche Vergünstigungen: Bis zu 20 Prozent des Lohns - maximal allerdings 510 Euro jährlich - sind von der Steuer absetzbar.

Außerdem ist die Anmeldung von geringfügig beschäftigten Putzfrauen, Koch- und Einkaufshilfen, BabysitterInnen und AltenpflegerInnen viel weniger aufwändig, als viele denken: Auf www.minijob-zentrale.de kann man einen Haushaltscheck herunterladen, ein einseitiges DIN-A4-Formular, das nur noch mit der Haushaltshilfe ausfüllt und abgeschickt werden muss.

Eigentlich alles ganz einfach. Aber was passiert, wenn die eigene Putzfrau wie Anna H. so viele Putzstellen hat, dass sie weit über 400 Euro monatlich verdient? Dann nämlich müsste die Haushaltshilfe eigentlich Steuern zahlen - oder weiterhin schwarzarbeiten. Es ist daher kaum verwunderlich, dass ein Viertel der Befragten antwortete, die Haushaltshilfe nicht angemeldet zu haben, weil diese das selbst ausdrücklich nicht wünsche. Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln schätzt, dass bis zur Hälfte der nicht schwarzarbeitenden Haushaltshilfen für über 400 Euro im Monat arbeiten und daher auch kein Interesse an einer Anmeldung haben. Außerdem seien viele Haushaltshilfen auch illegal in Deutschland und könnten sich daher gar nicht anmelden. "Der wichtigste Faktor ist aber der Gedanke ,Eine Putzfrau schwarzzubeschäftigen, das macht jeder - bin ich doch blöd, wenn ich mehr zahle'. Es ist wichtig, dass in diesem Bereich ein Umdenken stattfindet und denen eine Vorbildfunktion zukommt, die ihre Haushaltshilfe wie einen normalen Arbeitnehmer behandeln."

Vielleicht fühlen sich viele Deutsche aber auch deshalb nicht im Unrecht, weil der Gesetzgeber Schwarzarbeit im Haushalt immer noch als Kavaliersdelikt betrachtet, nicht als Straftatbestand darstellt, sondern nur als eine Ordnungswidrigkeit - allerdings kann diese den Arbeitgeber bis zu 5.000 Euro Strafe kosten.

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