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Pro Asyl moniert Paragraf 129 b

FRANKFURT/MAIN epd ■ Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl hat das geplante Anti-Terror-Gesetz kritisiert. Mit dem Paragrafen 129 b würden politisch aktive Ausländer unter Generalverdacht gestellt, erklärte Pro Asyl gestern. Dem Gesetzentwurf zufolge soll künftig bestraft werden, wer für die Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland wirbt. Die Abgrenzung einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ von einer Befreiungsbewegung sei nach rechtsstaatlichen Maßstäben kaum möglich, so Pro Asyl. Da es beim unbestimmten „Werben“ bleibe, werde künftig eine Kriminalisierung bloßer politischer Bekenntnisse möglich sein.

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