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Prinz Harry gegen BoulevardTeilsieg für den Royal

Der Verlag der „Mirror“-Gruppe hat sich illegal Informationen über Prinz Harry beschafft. Dem steht Schadensersatz zu.

Prinz Harry trifft im Juni vor dem High Court in London ein. Nun soll er Schadensersatz bekommen Foto: Kin Cheung/ap

London taz | Telefon-Hacking, das illegale Abhören persönlicher Sprachnachrichten und Telefonate, ist bei Prinz Harry, dem Herzog von Sussex, teilweise angewandt worden. Das verkündete das Hohe Gericht in London am Freitagvormittag. Prinz Harry hatte gegen den Zeitungsverlag Mirror Group Newspapers (MGN), zu der Daily Mirror, Sunday Mirror und The People gehören, geklagt. Es gab auch andere Mitkläger:innen, darunter die Ver­tre­te­r:in­nen des verstorbenen Stars George Michael und der ehemalige englische Fußballnationalspieler Ian Wright.

Harry, der erste Royal seit 132 Jahren, der Zeugenaussagen vor Gericht machte, hatte im vergangenen Sommer angegeben, dass die mittels illegaler Informationsquellen verbreiteten Zeitungsberichte über ihn zu Angstzuständen geführt hätten und Freundschaften, darunter mit seiner einstigen Freundin Chelsy Davy, geschädigt hätten.

Das Gericht urteilte nun, dass in 15 von 33 beanstandenden Artikeln über Prinz Harry Informationen durch Telefon-Hacking erworben und in den Zeitungen Daily Mirror, Sunday Mirror und The People veröffentlicht wurden. Harry sei aufgrund des Schicksals seiner Mutter, Prinzessin Diana, und andauernden Hürden in seinem Leben für die Medien von besonderem Interesse gewesen, sagte der Richter Sir Timothy Fancourt.

Er stellte fest, dass Telefon-Hackings ab 1996 und vor allem zwischen 2006 und 2011 angewandt worden seien. Insgesamt 29 Pri­vat­de­tek­ti­v:in­nen seien immer wieder eingesetzt worden. Harry wurde eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet knapp 164.000 Euro zugesprochen, nur ein Teil der von Prinz Harry verlangten 512.000 Euro.

MGN hatte gestanden, Geschichten von Privatdetektiven angenommen zu haben, jedoch behauptet, dass weder Vorstand noch Redakteure davon gewusst hätten. Den ehemaligen Geschäftsführer Sly Bailey und den damals rechtlich verantwortlichen Direktor Paul Vickers persönlich nennend, sagte der Richter, dass die beiden bereits im Jahr 2007 Untersuchungen zum Telefon-Hacking von Medien hätten einleiten sollen.

„Die Geschäftsführung war sich der illegalen Aktivität ihrer Zeitungen bewusst. Sie waren in der Lage, es zu stoppen, und hätten dagegen einschreiten müssen. Stattdessen blickten sie in die entgegengesetzte Richtung und unternahmen aktive Schritte, es zu verbergen“, sagte der Richter. Andere ehemalige MGN-Vorstandsmitglieder, darunter Finanzchef Vijay Vaghela, hätten jedoch nichts davon gewusst, hieß es.

Zahlungen an Geschädigte

MGN gab in einem Statement am Freitag an, dass es heute ein vollkommen verändertes Unternehmen sei, welches integer handle. Die Verlagsgruppe hat bis dato 100 Millionen Euro an über 600 geschädigte Personen ausgezahlt. Weitere 80 Personen sollen gegenüber dem Verlag Vorwürfe gemacht haben.

In einer weiteren Anhörung im neuen Jahr soll es um Vorwürfe von Prinz Harry zu weiteren 114 Artikeln gehen. David Sherborne, der Anwalt von Prinz Harry, verlas nach dem Urteil vor dem Gericht ein Statement des Prinzen. Harry gab darin an, dass er den Fall im Interesse einer freien und der Wahrheit verpflichteten Presse vorgetragen hätte. Er forderte die Metropolitan Police und öffentliche Prüfstellen auf, MGN und dessen ehemalige Management zu untersuchen und vor Gericht zu führen.

Während der Prinz am Freitag einen Teilerfolg verbuchen konnte, war er vor einer Woche mit einer Klage gegen die Zeitung Mail on Sunday nicht erfolgreich. Prinz Harry hatte behauptet, das Blatt sei nicht berechtigt gewesen, seinen Streit mit dem Innenministerium bezüglich der Deckung seiner persönlichen Sicherheit durch den britischen Staat zu publizieren.

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