: Prima: Erziehungsgeld
Kassel (ap) - In Prozessen gegen die Länder Hessen und Bayern hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, daß Asylbewerberinnen nach der Geburt eines Kindes in Deutschland im allgemeinen kein staatliches Erziehungsgeld beanspruchen können, weil ihnen zunächst nur ein befristeter Aufenthalt während des Asylverfahrens im Bundesgebiet gestattet ist. Wenn jedoch im Einzelfall von vornherein feststeht, daß aufgrund einer besonderen Situation auch bei Ablehnung des Asylantrags nicht mit einer Abschiebung zu rechnen ist, so ist bereits während des noch nicht abgeschlossenen Asylverfahrens ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik anzunehmen, der den Anspruch auf das Erziehungsgeld rechtfertigt. Az.: Bundessozialgericht 11 BEg 2/87 und 3/87)
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