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Presserat contra Spitzel

Bonn (dpa) - Der Presserat hält eine nachrichtendienstliche Tätigkeit von Journalisten für unzulässig. Das Gremium erinnerte in Bonn im Zusammenhang mit Äußerungen von Politikern, die eine Zusammenarbeit von Journalisten mit dem Verfassungsschutz als lobenswert bezeichnet hatten, an eine 1974 veröffentlichte Stellungnahme. In der Erklärung wird eine nachrichtendienstliche Tätigkeit von Journalisten als besonders schwere Verletzung beruflicher Pflichten gewertet. „Wer als Presseangehöriger nachrichtendienstlich tätig wird, schadet der Glaubwürdigkeit der Presse und zerstört, indem er die Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verletzt, die Vertrauensgrundlage der Publizistik.“

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