■ Pressefreiheit: Lafontaines „Lex Rotlicht“ in Kraft
Saarbrücken (dpa/AP/taz)
Das heftig umstrittene neue Pressegesetz des Saarlands ist am Mittwoch von der SPD-Mehrheit des Landtags verabschiedet worden. Danach dürfen künftig Zeitungen im Saarland Gegendarstellungen nicht mehr kommentieren. Anmerkungen – der sogenannte Redaktionsschwanz – dürfen außerdem nicht mehr unter der Erklärung eines Betroffenen stehen, sondern müssen auf der nächsten Zeitungsseite plaziert werden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger spricht deshalb von einem „schweren Eingriff in die Pressefreiheit“. Man prüfe rechtliche Schritte gegen das neue Gesetz, das als Reaktion von SPD-Ministerpräsident Oskar Lafontaine auf Enthüllungen über seine Einkommensverhältnisse und seine Freizeitgestaltung unter Rotlicht gilt.
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