■ Pressefreiheit: Verfassungsbeschwerde
Saarbrücken (dpa) – Mit dem umstrittenen saarländischen Pressegesetz muß sich nun das Bundesverfassungsgericht befassen. Die Saarbrücker Zeitung hat in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Das teilte gestern der Chefredakteur und stellvertretende Geschäftsführer des Blattes, Rudolph Bernhard, mit.
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