Pränataldiagnostik und Gesellschaft: Bundestag debattiert über Bluttests
Die Kassen könnten die Kosten für Verfahren tragen, die Trisomie 21 bei Ungeborenen prüft. Das Parlament will am Donnerstag darüber diskutieren.
„Es gibt viele offene Fragen, die im Rahmen einer solchen gesellschaftlichen parlamentarischen Debatte beantwortet werden müssten“, schreiben die ParlamentarierInnen. „Wie könnte ein Verfahren aussehen, mit dem die Einführung ethisch umstrittener Diagnostik- und Therapieverfahren künftig bewertet wird? Durch welche Instanz und in welchen Rahmen sollen diese ethischen Fragestellungen behandelt werden?“, fragen sie.
Zudem soll es konkret um den Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft gehen: „Wie kann die Beratung werdender Eltern verbessert werden? Was könnten wir tun, um Vorurteilen über das Leben mit Behinderungen wirksam entgegenzutreten, und wie können wir die Teilhabemöglichkeit von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien weiter verbessern?“
Ein Aspekt der Debatte ist die Frage, ob die Kassen die Kosten für die Tests zumindest für einzelne Schwangere übernehmen. Ein Gesetzesverfahren gibt es dazu allerdings nicht, die Entscheidung liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss, in dem ÄrztInnen und Krankenkassen vertreten sind.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die Tests zur Kassenleistung zu machen. „Wenn jetzt ein Test kommt, der quasi kein Risiko mehr hat, dann müssen die Kassen das zahlen“, sagte Spahn. Am Montag diskutierte das CDU-Präsidium das Thema. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sagte im Anschluss, er wünsche sich in der Partei „eine Diskussion über diese Fragen“. Eine Verpflichtung der Abgeordneten werde es aber nicht geben. Wichtig sei vor allem „die Frage der Betreuung und Aufklärung“ der Eltern.
Die Debatte im Bundestag ist ergebnisoffener Auftakt eines Diskussionsprozesses. Die Idee ist, eine ethische Frage losgelöst vom Tagesgeschäft aus unterschiedlichen Perspektiven zu diskutieren und zu beurteilen. In der Vergangenheit gab es solche Debatten etwa zur Sterbehilfe.
Die Fraktionsdisziplin soll aufgelöst werden. Was danach passiert, ist nicht formal geregelt. Möglicherweise finden sich Abgeordnete zusammen und entwickeln eine Initiative, möglicherweise wird diskutiert, ob und was gesetzgeberisch entwickelt werden kann. Auch in den Ausschüssen könnte die Beratung weiter gehen, ebenso wäre eine Ethikkomission vorstellbar. Ziel ist, Entscheidungen zu dem Thema möglichst breit im Bundestag zu verankern.
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