eulennest: Pränatal
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am Mittwoch die Klage einer Mutter gegen zwei Ärzte abgewiesen, die im Alter von 37 Jahren ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt gebracht hatte. Die Ärzte hätten mit ihr über eine mögliche Fruchtwasseruntersuchung zur Aufklärung über die Gefahr der Behinderung des Kindes gesprochen, heißt es in der Begründung (AZ: 3 U 85/00 OLG Hamm). Dabei sei es nicht entscheidend, wie intensiv ihr die Ärzte zu der Untersuchung geraten hätten. Die Klägerin hatte vorgebracht, die Ärzte hätten ihr von einer Fruchtwasseruntersuchung abgeraten. Andere Diagnosemöglichkeiten hätten den Medizinern zufolge ergeben, dass die Erkrankung des Kindes am Down-Syndrom unwahrscheinlich sei. Daraufhin habe sie auf eine Fruchtwasseruntersuchung verzichtet. DPA
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