Posse um Gubener Apfelkönigin: Kurzer Prozess
Ein Mann macht der Gubener Apfelkönigin vor Gericht ihren Titel streitig. Die halbe Stadt kommt zum Prozess am Dienstag. Ein Urteil soll Anfang September fallen.
Am Dienstag standen sich der gescheiterte Bewerber und seine Kontrahentin Antonia Lieske in einem Verhandlungssaal des Amtsgerichtes Cottbus in Guben direkt gegenüber. Sogar der Bürgermeister der Kleinstadt, Fred Mahro (CDU), kam zum Prozessauftakt. Er sagte über den Fall, über den viele nur den Kopf schütteln: „Die Sache ist für mich kaum noch zu ertragen.“ Und ergänzt: „Dass sich die Justiz mit dieser Posse beschäftigen muss.“
Viele weitere Einwohner der Kleinstadt zog es ins Gericht. Eine Frau war damals beim „Appelfest“ im September 2016 mit dabei, als die Apfelkönigin vom Festpublikum gewählt wurde, wie sie berichtet. „Er ist ein schlechter Verlierer“, sagt sie über Steidel. Ihr Sitznachbar meint: „Gekränkter Stolz“. Erstmals hatte der örtliche Tourismusverein im vergangenen Jahr männliche Bewerber für das Ehrenamt zugelassen. Lieske und Steidel waren die einzigen Kandidaten. Seit 1995 wird die Krone vergeben. Lieske ist Hoheit Nummer 22.
Nur wenige Minuten dauert der erste Verhandlungstag. Der Richter fragt Steidel: „Was wollen sie jetzt genau beantragen?“ Dann legt der 42 Jahre alte Hobbytrödler seine Sicht der Dinge aus. „Da wurden Stimmen manipuliert.“ Zugleich räumt er aber ein, dass das eine „Vermutung“ sei. Der Richter fragt: „Tragbare Anhaltspunkte?“ Es bleibt still im Gerichtssaal.
Steidel moniert zudem mit seiner Klage gegen den Tourismusverein und Antonia Lieske, dass die Apfelkönigin keinen Führerschein besitze und diesen Umstand auf dem Apfelfest verschwiegen habe. Sonst, so seine Überzeugung, wäre die Wahl anders ausgefallen. „Zu diesem Amt gehört der Führerschein, so sehe ich das“, sagt Steidel. Doch der Anwalt des Tourismusvereins entgegnet, dass das keine Bedingung gewesen sei. Die Wahl sei nicht manipuliert worden.
Irgendwann geraten die Parteien im Verhandlungssaal in Streit und fallen sich ins Wort – bis der Richter kurz sagt: „Ok.“ Dann setzt er einen Verkündungstermin mit einer gerichtlichen Entscheidung für den 7. September an.
Es ist nicht die einzige Klage, die Steidel zur Apfelköniginnen-Wahl einreichte. Er will vom Tourismusverein darüber hinaus unter anderem Schadenersatz – insgesamt 25.000 Euro. Der Streit wird Guben voraussichtlich noch etwas beschäftigen.
Imageschaden für die Stadt
Der Tourismusverein sieht in der Sache vor allem eines: Imageschaden für die Stadt. Steidel kündigte indes schon einmal vorsorglich an, dass er für den Fall, dass die amtierende Apfelkönigin ihre Krone behalten sollte, in Berufung gehen werde. In wenigen Wochen wird eine neue Hoheit auf dem Apfelfest gewählt. Steidel ist nicht dabei – der Tourismusverein ließ ihn wegen seiner Klagen nicht zu.
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