Porträt Dieter Glietsch: Der bürgernahe Expolizist
Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten existiert bisher nur in Berlin – dank Expolizist Dieter Glietsch. Nun unterstützt er die Linke dabei, dass die Bundespolizei nachzieht.
BERLIN taz | Er ist Polizist von der Pike auf, war Inspekteur der Polizei in Nordrhein-Westfalen und Berliner Polizeipräsident. Gegen den hartnäckigen Widerstand von Gewerkschaften und Personalräten hat er in seiner neunjährigen Amtszeit an der Spree durchgesetzt, was Bürgerrechtsgruppen über 30 Jahre gefordert haben. Die 13.000 Uniformträger der Hauptstadtpolizei sind seit 2011 verpflichtet, ihren Namen - oder wahlweise eine individuelle Nummer - zu tragen. Das gibt es nur in Berlin.
Seit Juni ist Dieter Glietsch im Ruhestand. Auf Bundesparkett ficht er weiter für die Sache. Als Sachverständiger war er am Montag im Innenausschuss des Bundestags geladen. Die Linke hat beantragt, auch für die Bundespolizei die Kennzeichnungspflicht einzuführen. Aussicht auf Erfolg besteht derzeit nicht.
Bundespolizisten hätten es schwer genug, so die Auffassung der Bundesregierung. Bei einer namentlichen Kennzeichnung bestünde die Gefahr, dass sich die Übergriffe auf die Beamten häuften. "Auch Polizisten haben Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte respektiert und sie nicht unberechtigten Anschuldigungen ausgesetzt werden", meinte der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Jürgen Schubert, der als Sachverständiger das CSU-geführte Bundesinnenministerium vertrat.
Bedenken wie die von Schubert hat Glietsch als Polizeipräsident zigtausendmal gehört. "Dabei handelt es sich um emotionale Vorbehalte, die nicht auf Tatsachen gestützt sind", sagte Glietsch am Montag. Er verwies darauf, dass der Berliner Datenschutzbeauftragte keinerlei Einwände gegen die Regelung erhoben habe. Dass er, Glietsch, ein Gutachten in Auftrag gegeben habe.
Das Ergebnis: Polizeiübergriffe sind bei einer individuellen Kennzeichnung leichter aufzuklären. Aber das alles sei für ihn nicht ausschlaggebend gewesen, Berlins Polizisten zur Kennzeichnung zu verpflichten, erklärte Glietsch. Er halte das Tragen von Namenschilder an der Dienstkleidung vielmehr "für eine selbstverständliche Geste der Service- und Kundenorientierung". Von einer modernen und bürgernahen Polizei "kann das erwartet werden".
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